Unterhalt und Berechnung Einkommen

Erst, wenn man die Höhe des Einkommens vom Ehepartner oder Partner weiß, kann man auch den Kindesunterhalt berechnen. Im Unterhaltsrecht werden alle Enkünfte berücksichtigt. Lohn und Gehalt, Renten, Vermögen Steuerrückerstattungen. Auf den Unterhalt wird auch Nebeneinkommen angerechnet. Wenn das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden soll, gilt das vom Unterhaltsgläubiger und auch das vom Unterhaltsschuldner. Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht gleichzusetzen, mit dem Einkommen, welches für die Steuer relevant ist. Denn bei der Berechnung der Steuer werden andere Freibeträge berücksichtigt. Anrechnung von Schulden Zur Berechnung des Unterhalts werden aber auch Schulden angerechnet, welche gemeinsam vor der Trennung, aufgenommen wurden. Das können Kredite für eine Wohnung oder auch für die Anschaffung eines Autos sein. Erst danach ergibt sich dann das unterhaltsrelevante Einkommen. Hat ein Unterhaltsschuldner Kreditschulden sind diese auch dann einkommens- und unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn er die Kreditraten nicht regelmäßig bezahlt. (Denn die Nichtzahlung von Kreditraten geht irgendwann ja auch zu seinen eigenen Lasten) Kindergeld ist Einkommen Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhalts des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen. Es zählt also als Einkommen, wenn das Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt bekommt. Urlaubsgeld, Berechnung als Einkommen Urlaubsgeld und Steuerrückerstattungen werden beim Unterhalt berücksichtigt. Sie werden auf das Jahreseinkommen angerechnet und dann wird ein monatlicher Durchschnitt ermittelt.

neu zum Unterhalt 2024, Berechnung Kindesunterhalt

Ab welchem Zeitpunkt kann Unterhalt kann Unterhalt

gefordert werden?

Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Unterhaltspflichtige auch aufgefordert wurde, Unterhalt zu zahlen. Dafür reicht in der Regel auch ein einfaches formloses Schreiben. (Wegen der Beweislast sollte es aber per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden.) Erst ab diesem Zeitpunkt wird Unterhalt geschuldet. Denn es soll nur gezahlt werden, wenn Bedarf besteht. Und wer keinen Unterhalt fordert, hat keinen Bedarf. Davon geht das Unterhaltsrecht aus.
Wenn sich das Einkommen ändert Wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen geändert hat. Wenn dieser weniger verdient, muss er auch weniger zahlen. Das geht aber eben nicht automatisch....(Deswegen ist es für einen Unterhaltspflichtigen wichtig, sofort zu reagieren, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern). Wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Ehegatte erst zwei Monate später mit der Unterhaltszahlung beginnt, muss er für die seit der Aufforderung vergangenen Monate Unterhalt nachzahlen. Es ist immer der Zeitpunkt maßgebend, zu dem zum ersten Mal nachweislich aufgefordert wurde oder ab wann ein Unterhaltsurteil gilt.
Auskunft über Einkommen Der Ehepartner, muss nach Aufforderung, Auskunft über die Einkünfte der letzten 12 Monate geben. Bei der Berechnung des Unterhalts für Selbstständige wird das Einkommen der letzten 3 Jahre herangezogen. Gibt er nicht freiwillig diese Auskünfte, können diese auch gerichtlich eingefordert werden. Barunterhalt beim Kindesunterhalt Der Elternteil der das minderjährige Kind betreut, muss in der Regel, nicht noch zum Barunterhalt für das Kind beitragen. Das ist damit ausgeglichen, weil das Kind mit Essen, Wohnraum, Kleidung usw. versorgt wird. Er kann aber für das Kind von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt verlangen.
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Erst, wenn man die Höhe des Einkommens vom Ehepartner oder Partner weiß, kann man auch den Kindesunterhalt berechnen. Im Unterhaltsrecht werden alle Enkünfte berücksichtigt. Lohn und Gehalt, Renten, Vermögen Steuerrückerstattungen. Auf den Unterhalt wird auch Nebeneinkommen angerechnet. Wenn das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden soll, gilt das vom Unterhaltsgläubiger und auch das vom Unterhaltsschuldner. Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht gleichzusetzen, mit dem Einkommen, welches für die Steuer relevant ist. Denn bei der Berechnung der Steuer werden andere Freibeträge berücksichtigt. Anrechnung von Schulden Zur Berechnung des Unterhalts werden aber auch Schulden angerechnet, welche gemeinsam vor der Trennung, aufgenommen wurden. Das können Kredite für eine Wohnung oder auch für die Anschaffung eines Autos sein. Erst danach ergibt sich dann das unterhaltsrelevante Einkommen. Hat ein Unterhaltsschuldner Kreditschulden sind diese auch dann einkommens- und unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn er die Kreditraten nicht regelmäßig bezahlt. (Denn die Nichtzahlung von Kreditraten geht irgendwann ja auch zu seinen eigenen Lasten) Kindergeld ist Einkommen Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhalts des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen. Es zählt also als Einkommen, wenn das Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt bekommt. Urlaubsgeld, Berechnung als Einkommen Urlaubsgeld und Steuerrückerstattungen werden beim Unterhalt berücksichtigt. Sie werden auf das Jahreseinkommen angerechnet und dann wird ein monatlicher Durchschnitt ermittelt.

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Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Unterhaltspflichtige auch aufgefordert wurde, Unterhalt zu zahlen. Dafür reicht in der Regel auch ein einfaches formloses Schreiben. (Wegen der Beweislast sollte es aber per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden.) Erst ab diesem Zeitpunkt wird Unterhalt geschuldet. Denn es soll nur gezahlt werden, wenn Bedarf besteht. Und wer keinen Unterhalt fordert, hat keinen Bedarf. Davon geht das Unterhaltsrecht aus.
Wenn sich das Einkommen ändert Wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen geändert hat. Wenn dieser weniger verdient, muss er auch weniger zahlen. Das geht aber eben nicht automatisch....(Deswegen ist es für einen Unterhaltspflichtigen wichtig, sofort zu reagieren, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern). Wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Ehegatte erst zwei Monate später mit der Unterhaltszahlung beginnt, muss er für die seit der Aufforderung vergangenen Monate Unterhalt nachzahlen. Es ist immer der Zeitpunkt maßgebend, zu dem zum ersten Mal nachweislich aufgefordert wurde oder ab wann ein Unterhaltsurteil gilt.
Auskunft über Einkommen Der Ehepartner, muss nach Aufforderung, Auskunft über die Einkünfte der letzten 12 Monate geben. Bei der Berechnung des Unterhalts für Selbstständige wird das Einkommen der letzten 3 Jahre herangezogen. Gibt er nicht freiwillig diese Auskünfte, können diese auch gerichtlich eingefordert werden. Barunterhalt beim Kindesunterhalt Der Elternteil der das minderjährige Kind betreut, muss in der Regel, nicht noch zum Barunterhalt für das Kind beitragen. Das ist damit ausgeglichen, weil das Kind mit Essen, Wohnraum, Kleidung usw. versorgt wird. Er kann aber für das Kind von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt verlangen.
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