Enthält ein Mietvertrag keine Regelung zur
Haustierhaltung, ist die Hundehaltung von der
Erlaubnis des Vermieters abhängig.
Das gilt auch, wenn der Mieter schon über viele
Jahre einen Hund hielt. Es reicht aber nicht
aus, wenn der Vermieter nur befürchtet,
weniger Mietinteressenten zu erhalten, weil er
glaubt, Hunde im Haus, schrecken ab. (ä.a.LG
Karlsruhe, Az. 5 S 121/01)
Der Vermieter muss nachweisen können, dass
Hunde im Haus Mieter belästigen oder neue
Mietinteressenten abschrecken. Das ist
meistens nur möglich, wenn er Beschwerden
von Mietern vorlegen kann.
Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er
die Tierhaltung von z.B. Hunden und
Katzen erlauben will oder nicht.
unerlaubte Tierhaltung
Kommt es zur Störung durch die Haustiere,
dann kann der Vermieter, den Mieter
auffordern, das Tier wieder abzuschaffen.Die
Gründe müssen allerdings erheblich sein.
Vermieter dürfen das Halten von Hunden und
Katzen in Mietwohnungen nicht generell
verbieten. Solche Klauseln in Mietverträgen
benachteiligen Mieter unangemessen,
Vermieter können die Tierhaltung nur nach
einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten -
und zwar dann, wenn die "Störfaktoren"
überwiegen. (BGH Az.: VIII ZR 168/12)
Das Halten von Kampfhunden gehört weder
im Mehrfamilienhaus noch im Einfamilienhaus
zum vertragsgemäßen Gebrauch (LG Krefeld,
Az.: 2 S 89/96) weil durch diese Tiere
Gefährdungen oder Belästigungen von
Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten
sind (OLG Köln, Az.: 6 U 257/86).
Auch sonstige gefährliche Tiere, wie
beispielsweise Bären, Wildkatzen, Krokodile,
Riesenschlangen, Giftnattern und Skorpione,
gehören nicht zum vertragsgemäßen
Gebrauch.
Abmahnung wegen vertragswidrigen
Verhaltens (Musterschreiben "Abmahnung
wegen Hundehaltung” Auszug)
nach § XXX des zwischen uns geschlossenen
Mietvertrages ist die Haltung von Haustieren
mit Ausnahme von Kleintieren nur dann
zulässig,
wenn zuvor die Genehmigung des Vermieters
e ...........
Wenn ein Tier nachweislich stört bzw.
Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann
eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis
widerrufen werden. Eine Erlaubnis zur
Haltung eines bestimmten Tiers bis zu seinem
Ableben ist zulässig.
Danach darf kein neues Tier ohne
Zustimmung des Vermieters angeschafft
werden. Er muss aber u.U. einverstanden
sein, wenn es bisher mit der Tierhaltung keine
Probleme gab. Ein Tierhaltungsverbot besagt
nicht, dass Besucher ihre Hunde draußen
lassen müssen. Auch wenn man für einige
Tage ein Tier in Pflege nimmt, liegt keine
unzulässige Tierhaltung vor.
Die Verweigerung der Erlaubnis kann
treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere
Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit
Wissen des Vermieters gehalten werden.
Wenn ein Tier nachweislich stört bzw.
Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann
eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis
widerrufen werden. Eine Abmahnung wegen
Hundehaltung ist entbehrlich, wenn sich der
Mieter von vornherein weigert, das Tier
abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt.
In diesem Falle kann der Vermieter sofort auf
Abschaffung des Tieres und Unterlassung
weiterer Haltung klagen.
Mit diesem Schreiben mahnt der Vermieter den
Mieter an, dafür zu sorgen, dass sein Hund
nicht den Hausfrieden stört oder andere Mieter
im Haus belästigt.
Er droht die Kündigung an, wenn der Mieter
diese Umstände nicht beseitigen kann.
Wir übermitteln das Formular je im Word und
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
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(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken,
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Abmahnung wegen unerlaubter
Hundehaltung - Musterschreiben
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