Wenn Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren, gilt für sie die Zugewinngemeinschaft als der gesetzliche Güterstand. Mit dem Zugewinnausgleichs wird jeder Ehegatte zur Hälfte an dem während der Ehe gemeinsam Erworbenen beteiligt. Was jeder Ehegatte schon vor seiner Ehe hatte, gehört ihm auch nach der Trennung ganz allein. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Anfangsvermögen ist das Vermögen, welches einer der Ehegatten bei der Eheschließung - besaß. § 1374 BGB. Das Anfangsvermögen kann geringer als 0,- € und damit negativ sein. Zum Beispiel dann, wenn der Mann Schulden hat. Nicht das gesamte Vermögen wird ausgeglichen, sondern nur das Vermögen nach der Heirat. Dazu gehören auch Lottogewinne, und Abfindungen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird nur der Wertzuwachs ausgeglichen, die Erbschaft selbst aber nicht.

Vereinbarung über Zugewinnausgleich

(Auszug Beurkundungsprotokoll) Wir sind rechtskräftig geschieden. Über alle sonstigen Scheidungsfolgen und das Eigentum an allen Vermögensgegenständen haben wir uns bereits verglichen. Wir haben im gesetzlichen Güterstand gelebt. Wir sind uns über folgende Bewertung unseres jeweiligen Anfangs- und Endvermögens und die daraus resultierende Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung der Ehefrau einig: Aktivvermögen des Ehemannes bei Eheschließung EUR 20 000,- Schulden des Ehemannes ........................................... Das Anfangsvermögen umfasst, was jeder der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung mit in die Ehe gebracht hat. Auch hier wird bei Überschuldung kein negativer Betrag angesetzt. Diese Regelung begünstigt den anfänglich verschuldeten Ehegatten, dessen Schulden während der Ehe abgetragen werden.

Zugwinnausgleichsvereinbarung/ Muster

(2 Seiten)
Das ist ein Muster für eine Zugewinnausgleichsvereinbarung. Darin werden Regelungen getroffen, wie mit Vermögen und Wertgegenständen nach einer Trennung umgegangen werden soll. Das betrifft insbesondere gemeinsam erworbenes Vermögen. Aber auch das, was schon vor einer Ehe vorhanden war. Es können aus dem Muster Regelungen entfernt aber auch hinzugefügt werden. Sie erhalten das Formular in Word und als PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Wenn Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren, gilt für sie die Zugewinngemeinschaft als der gesetzliche Güterstand. Mit dem Zugewinnausgleichs wird jeder Ehegatte zur Hälfte an dem während der Ehe gemeinsam Erworbenen beteiligt. Was jeder Ehegatte schon vor seiner Ehe hatte, gehört ihm auch nach der Trennung ganz allein. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Anfangsvermögen ist das Vermögen, welches einer der Ehegatten bei der Eheschließung - besaß. § 1374 BGB. Das Anfangsvermögen kann geringer als 0,- € und damit negativ sein. Zum Beispiel dann, wenn der Mann Schulden hat. Nicht das gesamte Vermögen wird ausgeglichen, sondern nur das Vermögen nach der Heirat. Dazu gehören auch Lottogewinne, und Abfindungen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird nur der Wertzuwachs ausgeglichen, die Erbschaft selbst aber nicht.

Vereinbarung über Zugewinnausgleich

(Auszug Beurkundungsprotokoll) Wir sind rechtskräftig geschieden. Über alle sonstigen Scheidungsfolgen und das Eigentum an allen Vermögensgegenständen haben wir uns bereits verglichen. Wir haben im gesetzlichen Güterstand gelebt. Wir sind uns über folgende Bewertung unseres jeweiligen Anfangs- und Endvermögens und die daraus resultierende Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung der Ehefrau einig: Aktivvermögen des Ehemannes bei Eheschließung EUR 20 000,- Schulden des Ehemannes ........................................... Das Anfangsvermögen umfasst, was jeder der Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung mit in die Ehe gebracht hat. Auch hier wird bei Überschuldung kein negativer Betrag angesetzt. Diese Regelung begünstigt den anfänglich verschuldeten Ehegatten, dessen Schulden während der Ehe abgetragen werden.
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Das ist ein Muster für eine Zugewinnausgleichsvereinbarung. Darin werden Regelungen getroffen, wie mit Vermögen und Wertgegenständen nach einer Trennung umgegangen werden soll. Das betrifft insbesondere gemeinsam erworbenes Vermögen. Aber auch das, was schon vor einer Ehe vorhanden war. Es können aus dem Muster Regelungen entfernt aber auch hinzugefügt werden. Sie erhalten das Formular in Word und als PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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