Die Mieterhöhung bedarf der Schriftform (d.h. insbesondere muss der Vermieter unterschreiben), es sei denn die Mieterhöhung wurde automatisch gefertigt. Die Mieterhöhung ist zu begründen. Es stehen dem Vermieter drei Möglichkeiten zur Verfügung: Bezugnahme auf einen Mietspiegel, Verweis auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen, Hinweis auf drei vergleichbare Wohnungen. Auch erforderlich ist die Angabe des Betrages, auf den die Miete erhöht werden soll. Im Gegensatz zu den Mieterhöhungen nach § 3 bis 5 MHG ist eine Mieterhöhung nach § 2 MHG von der Zustimmung des Mieters abhängig. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen. Ohne die Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht wirksam. Der Vermieter hat dann nur die Möglichkeit auf Zustimmung zu klagen. Bekommt der Vermieter recht, ist die Mieterhöhung rückwirkend seit dem Verlangen wirksam. Wenn der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

Zustimmung zur Mieterhöhung

Das ist ein Schreiben für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Ohne eine solche Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht wirksam. Übermittelt der Vermieter dem Mieter ein Mieterhöhungsschreiben, sollte er ein Zustimmungsschreiben gleich mitsenden. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Die Mieterhöhung bedarf der Schriftform (d.h. insbesondere muss der Vermieter unterschreiben), es sei denn die Mieterhöhung wurde automatisch gefertigt. Die Mieterhöhung ist zu begründen. Es stehen dem Vermieter drei Möglichkeiten zur Verfügung: Bezugnahme auf einen Mietspiegel, Verweis auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen, Hinweis auf drei vergleichbare Wohnungen. Auch erforderlich ist die Angabe des Betrages, auf den die Miete erhöht werden soll. Im Gegensatz zu den Mieterhöhungen nach § 3 bis 5 MHG ist eine Mieterhöhung nach § 2 MHG von der Zustimmung des Mieters abhängig. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen. Ohne die Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht wirksam. Der Vermieter hat dann nur die Möglichkeit auf Zustimmung zu klagen. Bekommt der Vermieter recht, ist die Mieterhöhung rückwirkend seit dem Verlangen wirksam. Wenn der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

Zustimmung zur Mieterhöhung

Das ist ein Schreiben für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Ohne eine solche Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht wirksam. Übermittelt der Vermieter dem Mieter ein Mieterhöhungsschreiben, sollte er ein Zustimmungsschreiben gleich mitsenden. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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