ARGE und Eigeninitiative die ARGE kann Eigeninitiative von Arbeitslosen verlangen Die staatliche ARGE kann den Leistungsanspruch eines Arbeitslosen kürzen, wenn dieser trotz mehrfacher Aufforderung seiner Verpflichtung zur Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Stellensuche nicht nachkommt. Arbeitslose sind verpflichtet, ihre Leistungsbereitschaft gegebenenfalls durch eine angemessene Zahl von Initiativbewerbungen nachzuweisen. Urteil des Hessischen LSG L 9 AL 79/04 Wer Arbeitslos ist und Sozialleistungen erhält, ist zur Eigeninitiative bei der Arbeitsuche verpflichtet und muss seine Arbeitsuche der ARGE auch nachweisen - ansonsten entfällt der Leistungsanspruch. Jeder Arbeitslose habe die Pflicht, sich auch selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen und dies schriftlich nachzuweisen. (Hessische Landessozialgericht  L 9 AL 79/04) Sofortangebot  § 15a SGB II bestimmt, dass erwerbsfähigen Erstantragsteller, das sind Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Leistungen nach dem SGB II noch nach dem SGB III bezogen haben, ein Sofortangebot zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten sollen. Hilfebedürftigkeit soll dadurch vermieden und gleichzeitig die Bereitschaft des Hilfesuchenden zur Arbeitsaufnahme geprüft werden. Rechtsfolge einer Ablehnung der Annahme eines Sofortangebotes ist die Kürzung des ALG II, Arbeitslosengeld II, gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB. 2. Die Regelungen des Leistungsausschlusses. Das  Gesetz verlangt, dass man sich intensiv um die Integration in den Arbeitsmarkt bemüht und das auch nachweisen  kann. Dabei stehen die Selbstinformationsangebote der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Der Bildungsgutschein wird von der Arbeitsagentur vergeben.  Es ist eine so genannte „Kann-Leistung“, das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Das Bundesarbeitsministerium ist nicht gezwungen, bei Alg II-Empfängern die selbe Einkommensberechnung wie im Steuerrecht vorzunehmen. Die seit 1. Januar 2008 geltende verschärfte Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld II ist rechtmäßig.  Sozialgericht Dresden Arbeitsagentur, Eigeninitiative, Stellensuche, Sofortangebote, Arbeitslose, Mitwirkung - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!