Hartz 4 und Schwangerschaft
Hartz IV und Schwangerschaft
Nicht jede Frau war vor ihrer Schwangerschaft in einem Beruf tätig. Es gibt auch
viele Frauen, die schwanger sind und Hartz IV bekommen. In dieser Situation gibt
es aber außer dem Regelsatz und der Miete noch Zuschüsse.
Welche Zuschüsse kann man als schwangere Frau bei Hartz IV beantragen?
Hat man darauf gesetzlichen Anspruch oder ist es eine Kann-Bestimmung?
Wer schwanger ist, darf sich eine eigene Wohnung nehmen und kann von der Arge
nicht gezwungen werden, wieder bei den Eltern zu wohnen.
Handelt es sich dabei um eine angemessene Wohnung, muss die Arge die Kosten
hierfür übernehmen. Eine Schwangerschaft stellt einen ausreichenden Grund für
einen Umzug dar und verpflichtet die Arge, die Zusicherung zu erteilen, auch wenn
die Möglichkeit einer Gefährdung des Kindswohls bestehe.
Vermutung der Bedarfsdeckung
Lebt eine Person, die Hartz 4 beansprucht, gemeinsam mit anderen Personen in
einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird
vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften und dass sie von ihnen Leistungen zum
Lebensunterhalt erhält, soweit das nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet
werden kann.
Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den
Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum
Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Gilt nicht für
Bedürftige, die schwanger sind oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines 6.
Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben,
oder die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind
und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die
genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im
Wesentlichen zu dem Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.
Neu seit 2011: Mehrbedarf und Schwangerschaftsbedarfe für Auszubildende
Auszubildende können gem. § 27 Abs. 2 SGB II den Mehrbedarfen und auch
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und
Geburt erhalten.
Wohnkostenzuschuss
Der Wohnkostenzuschuss ist nicht mehr vom Erhalt von BAföG/BAB abhängig, vgl.
§ 27 Abs. 3 SGB II, sondern von einer dem Grunde nach förderungsfähigen
Ausbildung und dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II. § 27 Abs. 1 S. 2
SGB II statuiert, dass die Mehrbedarfe und die Schwangerenbedarfe kein
Arbeitslosengeld II sind. Das bedeutet, dass die Pflichtversicherung in der
Krankenversicherung und Pflegeversicherung über § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V nicht
mehr gegeben ist.
Hartz 4 für Schwangerschaft, volljährige, Haushaltsgemeinschaft, wenn schwanger ist
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