Hartz 4 und angemessene Mietkosten Angemessene Mietkosten                            Die Leistung von Hartz 4 umfasst auch die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Zu den Mietkosten zählen neben der Kaltmiete auch die Mietnebenkosten. Die Mietkosten werden in voller Höhe übernommen, soweit Kaltmiete und Mietnebenkosten zusammen einen angemessenen Kostenumfang nicht übersteigen. Die Frage, was angemessene Mietkosten sind, richtet sich dabei nicht nach den bisherigen Lebensverhältnissen, sondern danach, was für Empfänger von Fürsorgeleistungen angemessen ist. Für Fürsorgeempfänger und damit für Bezieher von Hartz 4  gilt als angemessen eine Miete für eine angemessene Wohnraumgröße zum ortsüblichen Mietpreis. Als angemessen gilt für Fürsorgeempfänger eine Wohnraumgröße von 45 qm für einen Alleinstehenden; für Mehrpersonen - Haushalte plus 15 qm für jeden weiteren Haushaltsangehörigen. Angemessene Wohnraumgrößen für Fürsorgeempfänger und Bezieher von ALG II 1 Person - Haushalt 45 qm 2 Personen - Haushalt 60 qm 3 Personen - Haushalt 75 qm für jede weitere Person + 15 qm Zu hohe Mietkosten Ist die Miete im Vergleich zu den für einen Fürsorgeempfänger als angemessen angesehenen Mietkosten zu hoch, muss die zu hohe Miete solange in voller Höhe übernommen werden, wie es dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Haushaltsangehörigen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Mietkosten zu senken. Nach dem Gesetz soll längstens für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten  zu hohe Mietkosten übernommen werden. Zumutbar sind eine zu große oder eine zu teure Wohnung zu kündigen und eine neue kleinere oder preiswertere Wohnung zu mieten die Wohnung komplett oder teilweise zu vermieten. Bei einer Aufforderung zur Suche nach einer neuen, preiswerteren Wohnung ist zu beachten: Vor Mietabschluss sollte die Zusicherung der Agentur für Arbeit zur Übernahme der neuen Mietkosten eingeholt werden. Nur bei einer eingeholten Zustimmung zum neuen Mietvertrag können von der Agentur die Wohnbeschaffungskosten, eine Mietkaution oder eine Umzugshilfe übernommen werden. Urteile: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 24 Abs 2 SGB 2 ist bei der Berechnung des Zuschlages das Arbeitslosengeld des Einzelnen dem Arbeitslosengeld II gegenüberzustellen, das der Bedarfsgemeinschaft zusteht.- Die Vorschrift des § 24 SGB 2 verstösst nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 GG. SG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2005 - Az.: S 53 AS 3126/05 Die ab 1.8.2006 geltende Neuregelung des § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 zur Berücksichtigung des Einkommens des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners (Stiefpartners) zugunsten des nicht leiblichen Kindes verletzt Verfassungsrecht und ist keiner verfassungskonformen Auslegung zugänglich. SG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2007 Das 'eilige Regelungsbedürfnis' im Sinne des § 86b Abs 2 S 2 SGG bezieht sich nur auf gegenwärtige Notlagen.- Der Zuschlag nach § 24 SGB 2 ist nur dann zu gewähren, wenn die oder der Betroffene vormals Arbeitslosengeld in einer den anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld II (für sich und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen) übersteigenden Höhe bezog.SG Berlin Hartz 4 angemessene Mietkosten, Übernahme Miete durch das Amt - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!