Musterschreiben, Abmahnung Mieter wegen Mietrückstand, Mietschulden Muster Kündigung

      Kontakt                        Impressum                                 Rechtsanwälte                          AGB / Hilfe                                        
   

Die Formulare werden ständig auf Aktualität und Rechtssicherheit geprüft. Wir arbeiten mit Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland zusammen. 

  

 
    Der Mieter ist verpflichtet, die Miete termingerecht zu zahlen. Ist im Mietvertrag kein Termin bestimmt, so gilt der 3. Werktag eines Monats als Zahlungsziel. Zahlt der Mieter nicht zu diesem Termin, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Mieter kann vorerst abmahnen und nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.
Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken! 

Zahlungsaufforderung wegen Mietschulden

Inhalt Ordner:  ansehen

Ordner "Miete und Wohnen" (47 aktuelle Formulare)

 statt 15 Euro, nur 7 Euro

 bestellen!

 

 

 

 

 

 

 


 

Bei Fragen oder Problemen:  Tel: 07 11/ 34228913,  Fax: 07 11/ 34228917,   Musterschreiben@aol.com
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Musterschreiben, Abmahnung Mieter wegen Mietrückstand, Mietschulden Muster Kündigung

 

 

 

 

Erheblicher Mietrückstand (Zahlungsverzug) ist ein zulässiger Grund für für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB.

 

Die Mietschulden müssen bis spätestens zwei Monate nach der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches (Zustellung der Räumungsklage) beglichen sein oder eine öffentliche Stelle (z.B. das Sozialamt) verpflichtet sich, die Mietrückstände zu übernehmen. Die Frist beginnt mit Zustellung der Räumungsklage an Sie.

 

 

Abmahnung wegen Mietrückständen
Ort des Mietobjekts Vermietername Mietername Mietvertrag vom

Sehr geehrte Frau ....................,
sehr geehrter Herr ...................,
gemäß § ........... des mit Ihnen bestehenden Mietvertrags vom ...................... beträgt Ihre Miete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen ........................ Euro im Monat. Sie ist spätestens bis zum 3. Werktag im Monat vollständig im Voraus zu zahlen.
Trotz dieser eindeutigen Vertragsabsprache bestehen folgende Mietrückstände:
Miete für Monat .................., Zahlungshöhe ............. Euro, Zahlungsziel ..............,
tatsächlich gezahlt: .............. Euro, Zahlungseingang am .................. .
Miete für Monat .................., Zahlungshöhe ............. Euro, Zahlungsziel ..............,
tatsächlich gezahlt: .............. Euro, Zahlungseingang am .................. .
Miete für Monat .................., Zahlungshöhe ............. Euro, Zahlungsziel ..............,
tatsächlich gezahlt: .............. Euro, Zahlungseingang am .................. .
Da die Miete laut Mietvertrag und § 556 b BGB bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen ist, befinden Sie sich ab dem jeweils darauf folgenden Tag in Zahlungsverzug.
 

Wiederholte unpünktliche (verspätete) Mietzahlungen können fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen

Dafür kann es bereits ausreichen, dass der Mieter trotz Abmahnung erneut unpünktlich zahlt. Dagegen ist es bei wiederholt unpünktlichen Mietzahlungen nicht erforderlich, dass der Mieter nach der Abmahnung innerhalb eines Jahres mindestens drei weitere Male mit der Mietzahlung in Verzug gerät.


 
 
 
 
 
 
 

Zahlungsaufforderung

Mahnung

Sehr geehrte ...,

am ................ schlossen Sie mit uns einen Mietvertrag über die Wohnung

Ort: ....................................................................
Straße, Nr. ....................................................................
Geschoss: ....................................................................
bestehend aus: .........................................................

In dem Mietvertrag vereinbarten wir eine

wöchentliche/ monatliche Mietzahlung in Höhe von ........... Euro.

Die letzte Miete, die am ................ fällig gewesen wäre.........................


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 


Statistiken