Kann der Arbeitnehmer eine
Änderungskündigung
ablehnen?
Möchte ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag
ändern, benötigt er dafür die Zustimmung
des Arbeitnehmers.
Ohne Zustimmung, müsste der Arbeitgeber
kündigen. Er würde dann einen neuen
Arbeitnehmer einstellen und mit diesem
einen Arbeitsvertrag zu den gewünschten
Bedingungen abschließen. Genau das, ist
aber laut Kündigungsschutzgesetz verboten.
Der Arbeitnehmer wird zwar auch gekündigt,
erhält aber ein Angebot zu geänderten
Bedingungen weiterzuarbeiten.
Die Änderungskündigung
besteht aus zwei Teilen:
- erstens, das Arbeitsverhältnis zu kündigen
und
- zweitens, dem Angebot des Arbeitgebers,
das Arbeitsverhältnis zu geänderten
Bedingungen fortzusetzen.
Ist der Arbeitnehmer mit diesen Angeboten
nicht einverstanden, muss er damit rechnen,
dass der bisherige Arbeitsvertrag gekündigt
wird.
Eine Änderungskündigung ist:
1. eine Kündigung des gesamten
Arbeitsverhältnisses, verbunden mit
2. dem Angebot, den Arbeitsvertrag zu
veränderten (meist schlechteren)
Bedingungen fortzusetzen.
Ziel einer Änderungskündigung ist es
meistens, die Personalkosten zu senken. Sie
ist nur zulässig, wenn ohne ihr, eine normale
Kündigung nicht zu verhindern wäre.
Durch Änderungskündigungen soll
vermieden werden, dass Mitarbeiter
entlassen werden müssen oder dass der
Betrieb sogar schließen muss.
Voraussetzungen und
Möglichkeiten des
Arbeitgebers
Der alte Arbeitsvertrag wird gekündigt und
gleichzeitig vom Arbeitgeber ein neuer
Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen
angeboten.
Dabei muss Folgendes eingehalten werden:
1) Das Einhalten einer Kündigungsfrist
2) Anhören des Betriebsrats
3) Beachtung des
Kündigungsschutzgesetzes
4) Die Schriftform
Der gekündigte Arbeitnehmer hat bei einer
Änderungskündigung folgende
Möglichkeiten:
•
Er kann ablehnen, dann endet das
Arbeitsverhältnis zum zulässigen
Kündigungstermin.
•
Er kann zustimmen, dann treten die
Änderungen nach Ablauf der
Kündigungsfrist ein.
•
Er kann unter Vorbehalt annehmen,
dann muss er gerichtlich prüfen lassen,
ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Kündigungsschutz
Gemäß § 15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz
ist eine Änderungskündigung gegenüber
Mitglieder des Betriebsrats, einer Jugend-
oder Auszubildendenvertretung, einer
Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats
unzulässig.
Die Änderungskündigung gegenüber einer
Frau während der Schwangerschaft und bis
zum Ablauf von vier Monaten nach der
Entbindung ist nicht zulässig. Die
Änderungskündigung gegenüber einem
schwerbehinderten Arbeitnehmer bedarf der
vorherigen Zustimmung der
Hauptfürsorgestelle.
Ablehnung durch den
Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei
Wochen nach Zugang der Kündigung
Kündigungsschutzklage erheben. Wenn er
den Prozess verliert, dann ist er auch seinen
Arbeitsplatz los. Im
Kündigungsschutzprozess wird geprüft, ob
die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt
ist.
Sozialauswahl
Es gelten die allgemeinen Grundsätze wie
bei einer echten Kündigung.
Abfindung
Eine Abfindung kommt nur in Betracht, wenn
der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage
erhebt. Er das bisherige Arbeitsverhältnis
aufgibt und sich mit dem Arbeitgeber vor
Gericht auf eine Abfindung einigt. Die Höhe
der Abfindung hängt dann davon ab, welche
Chancen eine Klage gegen die Kündigung
vor Gericht hätte.
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung,
die eine aus wirtschaftlichen Gründen sonst
erforderlich werdende
Beendigungskündigung vermeidet, ist immer
zulässig. Sie kommt meistens dann in
Betracht, wenn der Arbeitnehmer
gesundheitliche Probleme hat, die an einem
anderen Arbeitsplatz keine Probleme
bereiten.
Oder, wenn am Arbeitsplatz keine Arbeit
mehr anfällt, das aber an einem anderen
Arbeitsplatz gegeben ist. Auch, wenn
Teilzeitarbeitsplätze geschaffen werden
sollen.
Welche Form gilt für die
Änderungskündigung?
Wie jede Kündigung muss auch die
Änderungskündigung schriftlich erfolgen, um
wirksam zu sein. Wird sie nur mündlich
ausgesprochen oder fehlt eine Unterschrift,
ist sie unwirksam.
Die Frist für die Klage gegen eine
Änderungskündigung beträgt drei Wochen
nach Zugang der Kündigung.
Nutzt der Arbeitnehmer die 3 wöchige Frist
zur Klage nicht, kann das Einfluss auf das
Arbeitslosengeld haben, da dem
Arbeitnehmer dann ein Mitverschulden an
seiner Arbeitslosigkeit trifft und er deswegen
mit einer Sperrfrist rechnen muss.
Urteile:
Arbeitnehmer müssen aus dem
Änderungsangebot entnehmen können,
welche Bedingungen in Zukunft genau gelten
sollen. (Bundesarbeitsgericht)
Der Betriebsrat muss zwei Mal beteiligt
werden: Nach § 102 BetrVG hinsichtlich der
Kündigung und nach § 99 BetrVG bezüglich
der Änderung.
Das Änderungsangebot muss so konkret
gefasst sein, dass es der Arbeitnehmer ohne
Weiteres annehmen kann. Ihm muss klar
sein, welche Vertragsbedingungen künftig
gelten sollen.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz steht
einem Arbeitnehmer bei einer
betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung eine
Abfindung zu, wenn er keine
Kündigungsschutzklage erhebt. Die Höhe der
Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für
jedes Jahr im Betrieb.
Voraussetzungen für
Änderungskündigung zwecks
Gehaltskürzung
Spricht ein Arbeitgeber eine
Änderungskündigung aus, um damit das
Gehalt des Arbeitnehmers zu kürzen, so ist
das nur dann sozial gerechtfertigt, wenn
finanzielle Probleme des Arbeitgebers zu
einem Stellenabbau oder sogar zur
Betriebsschließung führen können.
Lehnt der Arbeitnehmer ein
Änderungsangebot ab, liegt eine
Beendigungskündigung vor, gegen die nur
Kündigungsschutzklage erhoben werden
kann.
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