Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular zum Muster gibt es kostenlos ein Update Antrag auf Altersteilzeit Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine Halbierung ihrer Arbeitszeit und damit einen gleitenden Übergang in die Altersrente ohne zwischenzeitliche Phasen der Arbeitslosigkeit. Altersteilzeitarbeit, die bis zum 31. Dezember 2009 begonnen wurde, kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese Voraussetzungen sind neben der Vollendung des 55. Lebensjahres u.a.:  * Es liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Altersteilzeit vor.  * Der Arbeitnehmer/ hat in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden. * Eine bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldete  Person wird vom Arbeitgeber für die durch Altersteilzeitarbeit frei werdende Arbeitsstelle eingestellt.  * Das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit wird um 20 Prozent des Regelarbeitsentgeltes aufgestockt. * Vom Arbeitgeber werden zusätzliche Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des Regelarbeitsentgeltes für den Arbeitnehmer entrichtet. Arbeitnehmer sind durch die Angabe falscher Anschriften nicht vor der Kündigung geschützt. Der Empfänger eines Kündigungsschreibens kann sich nicht auf eine verspätete Postzustellung berufen, wenn er diese selbst zu vertreten hat. Dann muss er sich so behandeln lassen, als habe der Arbeitgeber die entsprechenden Fristen gewahrt. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die durch eine Anordnung zum stellvertretenden Schulleiter bestellt sind, können eine Zulage erhalten, wie sie vergleichbaren Beamten zusteht. Allerdings hängt die Zulage von der Schülerzahl ab. Wird sie unterschritten, hat die Schulbehörde keinen Ermessensspielraum.  Vor dem 60. Lebensjahr kann der Dienstgeber Altersteilzeit ablehnen. Er muss aber nach "billigem Ermessen" entscheiden  und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.  Ab dem 60. Lebensjahr kann ein Antrag auf Altersteilzeit nur in Ausnahmefällen, wegen dringender betrieblicher Gründe, abgelehnt werden. Rein     finanzielle Gründe genügen nicht. Einen Antrag auf Förderung der Altersteilzeitarbeit  kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit stellen. Antrag auf Altersteilzeit Altersteilzeit beantragen Musterantrag Formularpreis:  1,80 Euro Alle Formulare sind von Rechtsexperten erstellt worden.
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