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Antrag auf Altersteilzeit
Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab
Vollendung des 55. Lebensjahres eine Halbierung
ihrer Arbeitszeit und damit einen gleitenden
Übergang in die Altersrente ohne zwischenzeitliche
Phasen der Arbeitslosigkeit.
Altersteilzeitarbeit, die bis zum 31. Dezember 2009
begonnen wurde, kann, wenn bestimmte
Voraussetzungen vorliegen, durch die
Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Diese
Voraussetzungen sind neben der Vollendung des
55. Lebensjahres u.a.:
* Es liegt eine Vereinbarung zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Altersteilzeit vor.
* Der Arbeitnehmer/ hat in den letzten fünf Jahren
mindestens 1080 Kalendertage in einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden.
* Eine bei der Agentur für Arbeit arbeitslos
gemeldete Person wird vom Arbeitgeber für die
durch Altersteilzeitarbeit frei werdende Arbeitsstelle
eingestellt.
* Das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit wird um 20
Prozent des Regelarbeitsentgeltes aufgestockt.
* Vom Arbeitgeber werden zusätzliche
Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des
Regelarbeitsentgeltes für den Arbeitnehmer
entrichtet.
Arbeitnehmer sind durch die Angabe falscher Anschriften nicht vor der Kündigung geschützt. Der Empfänger eines Kündigungsschreibens kann sich nicht
auf eine verspätete Postzustellung berufen, wenn er diese selbst zu vertreten hat. Dann muss er sich so behandeln lassen, als habe der Arbeitgeber die
entsprechenden Fristen gewahrt.
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die durch eine Anordnung zum stellvertretenden Schulleiter bestellt sind, können eine Zulage erhalten, wie sie
vergleichbaren Beamten zusteht. Allerdings hängt die Zulage von der Schülerzahl ab. Wird sie unterschritten, hat die Schulbehörde keinen
Ermessensspielraum. Vor dem 60. Lebensjahr kann der Dienstgeber Altersteilzeit ablehnen. Er muss aber nach "billigem Ermessen" entscheiden und den
Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
Ab dem 60. Lebensjahr kann ein Antrag auf Altersteilzeit nur in Ausnahmefällen, wegen dringender betrieblicher Gründe, abgelehnt werden. Rein
finanzielle Gründe genügen nicht.
Einen Antrag auf Förderung der Altersteilzeitarbeit kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit stellen.
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