Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Dieser Antrag kann entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden.
Die Kosten eines Erbscheins ergeben sich aus der Kostenordnung (KostO). Dabei kommt es auf den reinen Nachlasswert an, §§ 18, 19, 107 KostO.

Es gibt verschieden Erbscheine

Erbschein für den Alleinerben Teilerbschein Gegenständlich beschränkter Erbschein Gemischter Erbschein Gemeinschaftlicher Erbschein Gemeinschaftlicher Teilerbschein Eigenrechtserbschein Fremdrechtserschein Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Erbe muss dem Nachlassgericht beweisen können, dass er ein Recht auf die Erbschaft/das Erbe hat. Es kommt also auch darauf an, ob man aufgrund der gesetzlichen Erbreihenfolge erbe oder in einem Testament bedacht wurde. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein. Zum Beispiel 15 Euro bei einer Erbschaft von 500 Euro und 435 Euro bei einer Erbschaft von 200 000 Euro. Man benötigt einen Erbschein für die Umschreibung von Rechten im Grundbuch. Das Grundbuchamt reicht oft aber auch ein öffentliches Testament für den Erbnachweis. Ansonsten wird der Erbschein benötigt, wenn man nicht durch Testament oder Erbvertrag nachweisen kann, dass man Erbe ist.

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert: Personalausweis oder Reisepass Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin

wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:

Personalausweis oder Reisepass Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (z.B. bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen
(je zwei Seiten)

Antrag Erbschein/ Formular

Hier erhalten Sie zwei Formulare für den Antrag auf einen Erbschein. Einmal für den Antrag ohne Testament und einmal für einen Antrag mit Testament. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
Preis gesamt: 2, 80
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Die Kosten eines Erbscheins ergeben sich aus der Kostenordnung (KostO). Dabei kommt es auf den reinen Nachlasswert an, §§ 18, 19, 107 KostO.

Es gibt verschieden Erbscheine

Erbschein für den Alleinerben Teilerbschein Gegenständlich beschränkter Erbschein Gemischter Erbschein Gemeinschaftlicher Erbschein Gemeinschaftlicher Teilerbschein Eigenrechtserbschein Fremdrechtserschein Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Erbe muss dem Nachlassgericht beweisen können, dass er ein Recht auf die Erbschaft/das Erbe hat. Es kommt also auch darauf an, ob man aufgrund der gesetzlichen Erbreihenfolge erbe oder in einem Testament bedacht wurde. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein. Zum Beispiel 15 Euro bei einer Erbschaft von 500 Euro und 435 Euro bei einer Erbschaft von 200 000 Euro. Man benötigt einen Erbschein für die Umschreibung von Rechten im Grundbuch. Das Grundbuchamt reicht oft aber auch ein öffentliches Testament für den Erbnachweis. Ansonsten wird der Erbschein benötigt, wenn man nicht durch Testament oder Erbvertrag nachweisen kann, dass man Erbe ist.

In der Regel benötigen Sie folgende

Unterlagen:

wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert: Personalausweis oder Reisepass Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin

wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:

Personalausweis oder Reisepass Sterbeurkunde des Erblassers oder der Erblasserin Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (z.B. bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen
(je zwei Seiten)

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