Formulare und Musterschreiben
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Formular
Der Erbschein wird vom
Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt.
Der Antrag kann entweder beim
Nachlassgericht oder bei einem Notar
gestellt werden.
Antrag Erbschein”
Die Kosten eines Erbscheins ergeben sich aus der Kostenordnung (KostO). Dabei kommt es auf den reinen Nachlasswert an, §§ 18, 19, 107
KostO.
Erbschein für den Alleinerben
Teilerbschein
Gegenständlich beschränkter Erbschein
Gemischter Erbschein
Gemeinschaftlicher Erbschein
Gemeinschaftlicher Teilerbschein
Eigenrechtserbschein
Fremdrechtserschein
Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Neben dem Antrag ist erforderlich, dass der Erbe/die Erben dem Nachlassgericht die Tatsachen
beweisen, die Ihr Recht auf
die Erbschaft/das Erbe begründen. Die Anforderungen des Nachweises unterscheiden sich danach, ob ein gesetzlicher Erbe oder ein Erbe
aufgrund Testaments
oder Erbvertrag den Erbschein beantragt.
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