Hausbesuche von der ARGE
Hausbesuche auch bei Arbeitslosengeld II
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen mit Hausbesuche der ARGE
rechnen, um zu klären, ob sich nicht angegebenes Vermögen im Haushalt
befindet. Das findet in erster Linie nur bei Leuten statt, bei denen der Verdacht
des Betruges gegeben ist aber es rechtlich erlaubt sein kann.
Nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts dürfen
Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften Hausbesuche bei Hilfeempfängern
oder Antragstellern nur in begründeten Einzelfällen durchführen. Eine Regelung,
wonach bei Antragstellern grundsätzlich Hausbesuche von der ARGE„ zur
Vorbeugung von Missbrauch" durchgeführt werden, ist demzufolge nicht zulässig
(Aktenzeichen: L 7 AS 1/06 ER).
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Hausbesuche nur dann gestatten, wenn
berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestehen und der
Hausbesuch geeignet ist, diese Zweifel aufzuklären.
“Hartz IV-Empfänger können für die Erstausstattung ihrer Wohnung auch
Leistungen zur Anschaffung eines gebrauchten Fernsehgerätes beanspruchen.
Sozialgericht Frankfurt.”
Hausbesuch von der ARGE erlaubt
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- Arge verlangt Eigeninitiative
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