Auszahlung Hartz 4
Die Auszahlung von Hartz 4 ist nur kostenfrei bei Überweisung auf ein Konto, dessen
Inhaber oder Mitinhaber der Empfänger selbst ist.
Ansonsten erhalten die Hartz 4 empfänger eine „Zahlungsanweisung zur
Verrechnung“, die sie sich bei jeder Post oder Postbank bar auszahlen lassen können.
Damit entstehen aber pauschale Kosten in Höhe von 2,10 €, die sofort vom
Auszahlungsbetrag abgehalten werden.
Wenn man nachweisen kann, dass die Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist,
entfallen diese Kosten. (Kein Konto wegen negativer Schufaeinträge)
Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen die Auszahlungsgebühren der Bank oder
Post hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem
Betrag gesammelt. Man kann sich die Hartz 4 Leistungen auch bar auszahlen lassen.
Das erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann.
Oft haben die Agenturen auch direkt im Gebäude selbst eine Auszahlungsstelle. Die
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden monatlich im Voraus gezahlt.
Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen Leistungen nicht
für einen vollen Monat zu, werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung
gezahlt.
Die ARGE überweist rechtzeitig, damit man am ersten Arbeitstag des Monats über den
Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches
im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein
solches angelegt werden. Hierbei sind das "Konto für Jedermann" oder das "P-Konto"
interessant.
„Hartz IV“- Empfänger, die ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen
Regelbetrag Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für den Kauf einer Monatsfahrkarte.
Sozialgericht Marburg.”
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