Dienstaufsichtsbeschwerde Es kommt immer wieder vor, dass Sachbearbeiter sich unflätig benehmen, abfällige oder beleidigende Äußerungen ablassen oder unbegründet Leistungen vorenthalten. Dann haben Sie die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Arbeitsagentur. Sie kann mündlich oder schriftlich erhoben werden. Ablehnung eines Sachbearbeiters wegen Besorgnis der Befangenheit. Wenn Sie Gründe haben, dass Sachbearbeiter ihr Amt Ihnen gegenüber nicht "unparteiisch" ausüben, können Sie den Amtsleiter bzw. wenn das auf diesen selbst zutrifft die jeweilige Aufsichtsbehörde (z.B. der Regierungspräsident) benachrichtigen. Dann kann Ihnen ein anderer Sachbearbeiter zugewiesen werden. Widerspruch Sie müssen auch Widerspruch einlegen, um eine Einstweilige Anordnung zu stellen (oder klagen zu können). Denn um die stellen zu können, braucht es ein streitiges Rechtverhältnis (VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2).  Nur wenn Sie erfolgreich Widerspruch einlegen, erhalten Sie auch Hartz 4 für die Vergangenheit. Ansonsten müssen Sie notfalls einen neuen Antrag stellen. Diese Frist ist bindend, wenn unter dem Ablehnungsbescheid eine so genannte Rechtsmittelbelehrung bzw. "Rechtsbehelfsbelehrung" steht. Sie beginnt mit den Worten: "Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch zulässig". Sollte keine Rechtsmittelbelehrung darunter stehen, haben Sie ein Jahr Zeit, um Widerspruch einzulegen. Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt, können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen.  Sie können Widerspruch auch gegen eine mündliche Ablehnung einlegen. Es ist jedoch sinnvoll, sich eine mündliche Ablehnung schriftlich bestätigen zu lassen. Den Widerspruch können Sie mündlich beim Sachbearbeiter stellen. Er ist verpflichtet, Ihren Widerspruch schriftlich aufzunehmen (§ 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Überprüfen Sie den Text vor Ihrer Unterschrift und lassen sich eine Kopie davon geben. Besser ist ein schriftlicher Widerspruch. Er muss keine Begründung enthalten. Sie können so zumindest die Frist einhalten. Begründungen sollten Sie aber nachliefern, denn sie können für den Erfolg entscheidend sein. Die Entscheidung erfolgt in Form eines Widerspruchsbescheides, gegen den nur noch in Form einer Klage vor dem Sozialgericht  vorgegangen werden kann. Sie können  auch einen Rechtsanwalt beauftragen, und Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Widerspruch Hartz 4 Bescheid - Hartz 4 Regelsätze 2012 - eheähnliche Gemeinschaft Es gab Neuregelungen 2012 Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info mehr zu Anspruch Hartz 4 Hartz 4 nach Bundesland! Hartz 4 Rechner