Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld. Ab dem Alter von 15 Jahren kann ein Kind/Jugendlicher ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Sozialgeld beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I). Ab dem Alter von 18 Jahren brauchen die Eltern im Prinzip eine Vollmacht ihrer volljährigen Kinder, um diese zu vertreten. Es ist keine Voraussetzung des Sozialhilfebezugs für das Kind, wer das Sorgerecht hat.   Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht selbst bestreiten können Hartz 4 für Kinder - Hartz 4 Regelsätze 2012 - Hartz 4 und angemessenes Auto Es gab Neuregelungen 2012 Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info mehr zu Anspruch Hartz 4 Hartz 4 nach Bundesland! Hartz 4 Rechner