ALG   Zuschlag Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II  Dieser Zuschlag ist 2011 wegfallen. Der auf zwei Jahre befristete Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II soll für Erwerbsfähige, die vorher Arbeitslosengeld  nach dem SGB III bezogen haben, Einkommenseinbußen abfedern. Die Höhe des Zuschlags richtetet sich nach der Differenz zwischen dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus Wohngeld und dem unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen erwerbsfähigen Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II  plus Sozialgeld und Wohngeld. Der Zuschlag betrug 2/3 der Differenz und ist je nach Haushaltstyp auf Höchstbeträge beschränkt. Der Zuschlag minderte sich im zweiten Jahr um 50 %. Die Zwei - Jahresfrist begann unmittelbar nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I und lief kalendermäßig ab. Das zu zahlende Arbeitslosengeld II ergibt sich aus der Formel: Arbeitslosengeld II minus fiktiver Wohngeldbetrag und dem anzurechnenden Einkommen und Vermögen. Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld sind vom Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen. “Ein Arbeitsloser muss zu viel bezahltes Arbeitslosengeld dann nicht zurückzahlen, wenn das Amt nicht durch die Vorlage  der maßgeblichen Bescheide den Verschuldensvorwurf gegenüber dem Arbeitslosen belegen kann. Landessozialgericht Baden-Württemberg.” Zuschlag auf ALG 2, Arbeitslosengeld, Höchstbetrag, Zuschuss auf Hartz 4 - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!