ALG Zuschlag
Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II
Dieser Zuschlag ist 2011 wegfallen.
Der auf zwei Jahre befristete Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II soll für Erwerbsfähige, die
vorher Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben, Einkommenseinbußen abfedern.
Die Höhe des Zuschlags richtetet sich nach der Differenz zwischen dem von dem
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus Wohngeld und
dem unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und
seinen erwerbsfähigen Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II plus Sozialgeld und
Wohngeld.
Der Zuschlag betrug 2/3 der Differenz und ist je nach Haushaltstyp auf Höchstbeträge
beschränkt.
Der Zuschlag minderte sich im zweiten Jahr um 50 %. Die Zwei - Jahresfrist begann
unmittelbar nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I und lief kalendermäßig ab.
Das zu zahlende Arbeitslosengeld II ergibt sich aus der Formel: Arbeitslosengeld II minus
fiktiver Wohngeldbetrag und dem anzurechnenden Einkommen und Vermögen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld sind vom Anspruch auf Wohngeld
ausgeschlossen.
“Ein Arbeitsloser muss zu viel bezahltes Arbeitslosengeld dann nicht zurückzahlen, wenn das
Amt nicht durch die Vorlage der maßgeblichen Bescheide den Verschuldensvorwurf
gegenüber dem Arbeitslosen belegen kann. Landessozialgericht Baden-Württemberg.”
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