AMK Onlineservice

rückständiger Lohn, Verzugszinsen, Bruttolohn oder Nettolohn, Gehaltszahlung

   

Der Ratgeber enthält  alle Änderungen die sich für 2011 ergeben haben

 


 
 Der Ratgeber wird Ihnen bei Bestellung sofort per Email übermittelt.

 

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug geraten ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verzugszinsen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist, gilt das Gesetz.

§ 288 BGB. Nach dieser Vorschrift können vom  Arbeitgeber für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen verlangt werden. 

Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt wird. Die Änderungen bzw. der aktuelle Basiszinsatz werden von der Bundesbank bekanntgegeben. 

Sind Zinsen vom Bruttolohn oder vom Nettolohn geschuldet?

Es wird vom Bruttolohn gerechnet.

Das muss bei einer Lohnklage beachtet werden, da das Arbeitsgericht nur diejenigen Ansprüche durch Urteil zusprechen kann, die vom Kläger beantragt wurden. Will ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung verklagen oder den Erlass eines Mahnbescheids beantragen, muss er den Bruttolohn einklagen und auf diesen Bruttolohn Zinsen verlangen.

Der Arbeitgeber drängt den Arbeitnehmer oft zu folgendes:

den rückständigen Lohn ganz oder teilweise zu stunden oder

das Einverständnis mit einer vorübergehenden Gehaltsreduzierung zu bekommen oder 

auf den rückständigen Lohn ganz oder teilweise zu verzichten. 

In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass ihm ausreichend Zeit zum Überlegen gegeben wird. Schließlich hat er  laufende Verpflichtungen und muss daher erst einmal durchrechnen, ob er dem Arbeitgeber entgegenkommen kann, ohne dabei selbst in wirtschaftliche Bedrängnis zu geraten. Außerdem sollte der Arbeitnehmer  um genauere Informationen über die wirtschaftliche Situation seines Arbeitgebers bitten.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

rückständiger Lohn, Verzugszinsen, Bruttolohn oder Nettolohn, Gehaltszahlung