Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag, rechtlich möglich, Arbeitgeber Stundung Lohn, Lohnverzicht, Insolvenzgeld, Gehaltsverzicht Eine Stundungsabrede führt dazu, dass sich der Arbeitgeber für die Dauer der Stundung mit der Zahlung nicht mehr im Verzug befindet und dass der gestundete Lohn nicht eingeklagt werden kann. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er Zeit gewinnt und einen vielleicht schon anstehenden Gang zum Insolvenzgericht vermeiden kann. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass sein Anspruch in voller Höhe weiter besteht. Gehaltsreduzierung oder einem Gehaltsverzicht ...  Erst einmal vermindert sich durch eine Gehaltsreduzierung das Bemessungsentgelt, das Grundlage für die Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist. Der Arbeitnehmer erhält dann weniger Arbeitslosengeld, weil er  im Bemessungszeitraum weniger verdient hat. Sollte der Arbeitgeber trotz des Lohnverzichts insolvent werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für die Lohnausfälle während der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Der Anspruch auf Insolvenzgeld fällt bei einer Gehaltsreduzierung oder einem Gehaltsverzicht geringer aus als bei einer Stundung. BFH-Urteil  (VI R 87/92) Ein Gehaltsverzicht, der nicht mit Verwendungsauflagen hinsichtlich der freiwerdenden Mittel verknüpft ist, führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Es muss die Dauer der Stundung unbedingt klar geregelt werden, es muss also, aus der Vereinbarung eindeutig hervorgehen, wann der Arbeitgeber den gestundeten Lohn bezahlen muss. Das ausbezahlte Gehalt kann dem Unternehmer wieder als Darlehen zufließen. Hierbei muss aber ein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäfsführer mit Konditionen wie unter Fremden geschlossen werden. Urteil des BFG v I R 53/95 Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!