Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag, rechtlich möglich, Arbeitgeber
Stundung Lohn, Lohnverzicht, Insolvenzgeld, Gehaltsverzicht
Eine Stundungsabrede führt dazu, dass sich der Arbeitgeber für die Dauer der
Stundung mit der Zahlung nicht mehr im Verzug befindet und dass der gestundete
Lohn nicht eingeklagt werden kann.
Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er Zeit gewinnt und einen vielleicht
schon anstehenden Gang zum Insolvenzgericht vermeiden kann.
Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass sein Anspruch in voller Höhe
weiter besteht.
Gehaltsreduzierung oder einem Gehaltsverzicht ...
Erst einmal vermindert sich durch eine Gehaltsreduzierung das Bemessungsentgelt,
das Grundlage für die Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist.
Der Arbeitnehmer erhält dann weniger Arbeitslosengeld, weil er im
Bemessungszeitraum weniger verdient hat.
Sollte der Arbeitgeber trotz des Lohnverzichts insolvent werden, hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld für die Lohnausfälle während der letzten
drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.
Der Anspruch auf Insolvenzgeld fällt bei einer Gehaltsreduzierung oder einem
Gehaltsverzicht geringer aus als bei einer Stundung. BFH-Urteil (VI R 87/92)
Ein Gehaltsverzicht, der nicht mit Verwendungsauflagen hinsichtlich der
freiwerdenden Mittel verknüpft ist, führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
Es muss die Dauer der Stundung unbedingt klar geregelt werden, es muss also,
aus der Vereinbarung eindeutig hervorgehen, wann der Arbeitgeber den
gestundeten Lohn bezahlen muss.
Das ausbezahlte Gehalt kann dem Unternehmer wieder als Darlehen zufließen.
Hierbei muss aber ein schriftlicher Darlehensvertrag zwischen der GmbH und dem
Gesellschafter-Geschäfsführer mit Konditionen wie unter Fremden geschlossen
werden. Urteil des BFG v I R 53/95
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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