Anspruch Weihnachtsgeld
Gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch kann sich aber aus
Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, betrieblicher Übung oder
arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Oder ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich auf Grund einer betrieblichen Übung.
Von dieser spricht man, wenn der Arbeitgeber dreimal - aufeinander folgend- vorbehaltlos
gezahlt hat, ohne dass sich eine Verpflichtung hierzu bereits aus Arbeits-, Tarifvertrag oder
sonstigen Anspruchsgrundlagen ergibt. Erfolgt die Zahlung aber unter einem
Freiwilligkeitsvorbehalt wird die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindert.
Rückzahlung von Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld kann zurückverlangt werden aber es muss eine entsprechende
Rückzahlungsklausel vereinbart sein und es darf sich nicht um eine Zahlunge mit reinem
Entgeltcharakter handeln, da in diesem Falle durch die Anwesenheit des Arbeitnehmers im
zurückliegenden Bemessungszeitraum schon eine Anwartschaft auf die Leistung entstanden
ist, die nicht rückwirkend wieder beseitigt werden kann.
Wirksame Rückzahlungsklauseln für Weihnachtsgeld
BAG Grundsätze:
Beträgt die Leistung nicht mehr als 100,- Euro ist eine Rückzahlung generell unwirksam.
Beträgt die Leistung mehr als 100,- Euro aber weniger als ein Brutto-Monatsgehalt, ist eine
Rückzahlungsklausel, die bis zum 31.03 des Folgejahres reicht, zulässig.
Beträgt die Leistung ein oder bis zu einem zweiten Brutto-Monatsgehalt, ist eine Bindung bis
zum 31.06 des Folgejahres zulässig. Bei einem Weihnachtsgeld von mindestens 2
Bruttomonatsgehältern ist eine Bindung bis zum 30.9. des Folgejahres bei gestaffelter
Rückzahlungshöhe zulässig.
Kürzung wegen Krankheit Nach § 4a EFZG
ist eine Kürzung von Sonderleistungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
zulässig; allerdings nur, wenn eine Vereinbarung darüber besteht.
Sonderleistungen mit reinem Entgeltcharakter (z.B. Anwesenheitsprämie, 13. Monatsgehalt)
kann der Arbeitgeber aber auch ohne vorherige Vereinbarung kürzen.
Weihnnachtsgeld nach Kündigung
Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann davon abhängig gemacht werden, dass das
Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht oder ungekündigt ist, da der
Arbeitgeber mit der Leistung die Betriebstreue honorieren möchte.
Der Arbeitgeber darf die Zahlung von Weihnachtsgeld von der Arbeitsleistung oder dem
Leistungsverhalten des Arbeitnehmers abhängig machen. Die Bedingungen müssen bei
Beginn des Kalenderjahres klar und deutlich und schriftlich vorliegen (LAG Kiel Az. 4 Sa
431/99).
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus einer zwischen dem Arbeitgeber und
dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarung ergeben, sofern diese eine Regelung
bezüglich des Weihnachtsgeldes enthält.
Es ist grundsätzlich zulässig, das Weihnachtsgeld nur an bestimmte Gruppen von
Arbeitnehmern zu bezahlen oder bestimmte Gruppen hiervon auszuschließen. Dann muss
aber ein zulässiger Grund für die Ungleichbehandlung vorliegen.
Urteile zum Weihnachtsgeld
Ein Arbeitgeber, der über viele Jahre Weihnachtsgeld gezahlt hat, darf diese Zahlungen nicht
ohne weiteres einstellen. Vielmehr muss er bei der letzten Auszahlung jedem einzelnen
Arbeitnehmer mitteilen, dass es im nächsten Jahr kein Weihnachtsgeld gibt. LAG Rheinland-
Pfalz 2004-03-11 1 Sa 1116/03
Wer seinen Mitarbeitern bereits seit drei Jahren ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt, der ist
auch für die Zukunft daran gebunden. Die Kürzung der Sonderzahlung oder gar eine Widerruf
ist nur dann möglich, wenn eine genau zu begründende Änderungskündigung erfolgt. ArbG
Frankfurt 4 Ca 12836/02
Tarifvertraglich vorgesehenes Weihnachtsgeld darf auch rückwirkend gekürzt werden. Dies
gilt zumindest dann, wenn der Tarifvertrag eine entsprechende Änderungsmöglichkeit durch
Betriebsvereinbarung vorsieht und außerdem die Mitarbeiter auf Grund der betrieblichen
Situation mit einer Kürzung rechnen mussten. LAG Rheinland-Pfalz 1 Sa 48/02
Ein Arbeitnehmer hat selbst dann keinen Anspruch auf Weihnachtgeld, wenn die Zahlung über
viele Jahre lang üblich war. Der Arbeitgeber muss nur deutlich gemacht haben, dass er die
Gelder von Jahr zu Jahr freiwillig gezahlt hat. LAG Rheinland-Pfalz, Mainz 9 Sa 1367/00
Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kann ein Arbeitnehmer dann verlieren, wenn er eine
betriebsbedingte Kündigung erhalten hat und das Weihnachtsgeld erst während der
Kündigungsfrist fällig wird. LAG Hessen 2000-01-14 7 Sa 1413/99
Ein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld eines Angestellten nicht wegen dessen
Unpünktlichkeit kürzen. Arbeitsgericht Kiel 5 CA 485 A/99
Weihnachtsgeld auch bei schlechter Arbeitsleistung
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld eines Angestellten nicht einfach kürzen, wenn dieser
ihrer Meinung nach schlecht arbeitet. Das Weihnachtsgeld darf nur dann gekürzt oder
gestrichen werden, wenn die Auszahlung vertraglich an bestimmte Leistungskriterien
gekoppelt sei. Arbeitsgericht Frankfurt 7 Ca 1743/99
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb kann das Weihnachtsgeld nur dann
zurückverlangt werden, wenn das vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. LAG Rheinland-
Pfalz 1996-04-19 3 Sa 63/96
Anspruch auf Weihnachtsgeld, Rückzahlung, Kürzung oder Streichung nach Kündigung
Anspruch Weihnachtsgeld, Rückzahlung, Kürzung oder Streichung nach Kündigung
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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