Anspruch Weihnachtsgeld Gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch kann sich aber aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage, betrieblicher Übung oder arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Oder ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich auf Grund einer betrieblichen Übung. Von dieser spricht man, wenn der Arbeitgeber dreimal - aufeinander folgend- vorbehaltlos gezahlt hat, ohne dass sich eine Verpflichtung hierzu bereits aus Arbeits-, Tarifvertrag oder sonstigen Anspruchsgrundlagen ergibt. Erfolgt die Zahlung aber unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt wird die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindert. Rückzahlung von Weihnachtsgeld Weihnachtsgeld  kann zurückverlangt werden aber es muss eine entsprechende Rückzahlungsklausel vereinbart sein und es darf sich nicht um eine Zahlunge mit reinem Entgeltcharakter handeln, da in diesem Falle durch die Anwesenheit des Arbeitnehmers im zurückliegenden Bemessungszeitraum schon eine Anwartschaft auf die Leistung entstanden ist, die nicht rückwirkend wieder beseitigt werden kann. Wirksame Rückzahlungsklauseln für Weihnachtsgeld  BAG Grundsätze: Beträgt die Leistung nicht mehr als 100,- Euro ist eine Rückzahlung generell unwirksam. Beträgt die Leistung mehr als 100,- Euro aber weniger als ein Brutto-Monatsgehalt, ist eine Rückzahlungsklausel, die bis zum 31.03 des Folgejahres reicht, zulässig. Beträgt die Leistung ein oder bis zu einem zweiten Brutto-Monatsgehalt, ist eine Bindung bis zum 31.06 des Folgejahres zulässig. Bei einem Weihnachtsgeld von mindestens 2 Bruttomonatsgehältern ist eine Bindung bis zum 30.9. des Folgejahres bei gestaffelter Rückzahlungshöhe zulässig. Kürzung wegen Krankheit Nach § 4a EFZG ist eine Kürzung von Sonderleistungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig; allerdings nur, wenn eine Vereinbarung darüber besteht. Sonderleistungen mit reinem Entgeltcharakter (z.B. Anwesenheitsprämie, 13. Monatsgehalt) kann der Arbeitgeber aber auch ohne vorherige Vereinbarung kürzen. Weihnnachtsgeld nach Kündigung  Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht oder ungekündigt ist, da der Arbeitgeber mit der Leistung die Betriebstreue honorieren möchte.   Der Arbeitgeber darf die Zahlung von Weihnachtsgeld von der Arbeitsleistung oder dem Leistungsverhalten des Arbeitnehmers abhängig machen. Die Bedingungen müssen bei Beginn des Kalenderjahres klar und deutlich und schriftlich vorliegen (LAG Kiel Az. 4 Sa 431/99). Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus einer zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarung ergeben, sofern diese eine Regelung bezüglich des Weihnachtsgeldes enthält.   Es ist grundsätzlich zulässig, das Weihnachtsgeld nur an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern zu bezahlen oder bestimmte Gruppen hiervon auszuschließen. Dann muss aber ein zulässiger Grund für die Ungleichbehandlung vorliegen.   Urteile zum Weihnachtsgeld Ein Arbeitgeber, der über viele Jahre Weihnachtsgeld gezahlt hat, darf diese Zahlungen nicht ohne weiteres einstellen. Vielmehr muss er bei der letzten Auszahlung jedem einzelnen Arbeitnehmer mitteilen, dass es im nächsten Jahr kein Weihnachtsgeld gibt. LAG Rheinland- Pfalz 2004-03-11 1 Sa 1116/03 Wer seinen Mitarbeitern bereits seit drei Jahren ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt, der ist auch für die Zukunft daran gebunden. Die Kürzung der Sonderzahlung oder gar eine Widerruf ist nur dann möglich, wenn eine genau zu begründende Änderungskündigung erfolgt. ArbG Frankfurt 4 Ca 12836/02 Tarifvertraglich vorgesehenes Weihnachtsgeld darf auch rückwirkend gekürzt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Tarifvertrag eine entsprechende Änderungsmöglichkeit durch Betriebsvereinbarung vorsieht und außerdem die Mitarbeiter auf Grund der betrieblichen Situation mit einer Kürzung rechnen mussten. LAG Rheinland-Pfalz 1 Sa 48/02 Ein Arbeitnehmer hat selbst dann keinen Anspruch auf Weihnachtgeld, wenn die Zahlung über viele Jahre lang üblich war. Der Arbeitgeber muss nur deutlich gemacht haben, dass er die Gelder von Jahr zu Jahr freiwillig gezahlt hat. LAG Rheinland-Pfalz, Mainz 9 Sa 1367/00 Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld kann ein Arbeitnehmer dann verlieren, wenn er eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hat und das Weihnachtsgeld erst während der Kündigungsfrist fällig wird. LAG Hessen 2000-01-14 7 Sa 1413/99 Ein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld eines Angestellten nicht wegen dessen Unpünktlichkeit kürzen. Arbeitsgericht Kiel 5 CA 485 A/99 Weihnachtsgeld auch bei schlechter Arbeitsleistung Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld eines Angestellten nicht einfach kürzen, wenn dieser ihrer Meinung nach schlecht arbeitet. Das Weihnachtsgeld darf nur dann gekürzt oder gestrichen werden, wenn die Auszahlung vertraglich an bestimmte Leistungskriterien gekoppelt sei. Arbeitsgericht Frankfurt 7 Ca 1743/99   Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb kann das Weihnachtsgeld nur dann zurückverlangt werden, wenn das vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. LAG Rheinland- Pfalz 1996-04-19 3 Sa 63/96 Anspruch auf Weihnachtsgeld,  Rückzahlung, Kürzung oder Streichung nach Kündigung Anspruch Weihnachtsgeld,  Rückzahlung, Kürzung oder Streichung nach Kündigung Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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