Rechtlich scheint Mobbing nicht abgedeckt zu sein. Zunächst ist es sinnvoll, ein Gespräch mit dem Personal- bzw. Betriebsrat zu suchen. Des weiteren kann auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen, da er eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern hat. Was kann man tun, wenn ein Kollege persönliche Daten wie etwa die Höhe des Gehalts an Dritte weitergibt? Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Man hat die Möglichkeit, Strafanzeige gegen den Kollegen zu stellen. Handelt es sich bei dem Kollegen um einen Vorgesetzten, besteht auch ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen des nicht mehr vorhandenen Vertrauens. Ist es möglich, gegen einen unter Druck von Seiten des Arbeitgebers unterschriebenen. ufhebungsvertrag gerichtlich vorzugehen. Ja, allerdings dürfte es in den meisten Fällen nicht möglich sein, den Druck des Arbeitgebers zu beweisen. Schmerzensgeld und Schadensersatz für Mobbing im öffentlichen Dienst  Unternimmt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nichts gegen das Mobbing einzelner Arbeitnehmer, so muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. ArbG Dresden 2003-07-07 5 Ca 5954/02 Unternehmer müssen dafür sorgen, dass jegliches Mobbing in der Firma unterbunden wird. Gibt es diesbezüglich Versäumnisse in dem Unternehmen, so kann das teuer werden und den Arbeitgeber bis zu 50.000 Euro kosten. Die Richter des Rheinland-Pfälzer Landesarbeitsgerichts verurteilten einen Unternehmer in einem Mobbing -Fall zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld. Er hatte nichts dagegen unternommen, dass ein Prokurist in die seelische Erkrankung mobbte. LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 415/01  "Mobben" kann richtig teuer werden. Entschädigungszahlungen für Mobbing - Opfer  in Höhe von 150 000 Euro sind durchaus möglich. Zumindest empfahlen die Richter des Thüringer Landesarbeitsgerichts die Einigung auf eine Entschädigungszahlung in dieser Höhe. In dem - bislang noch nicht entschiedenen Fall - hatte eine ehemalige Bankangestellte ihren Arbeitgeber verklagt, weil dieser nach ihrer Darstellung jahrelang ihre Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz verletzt hatte. Nach Zusammenlegung von zwei Kreditinstituten im Jahre 1995 habe sie die Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag verweigert und sei daraufhin am Arbeitsplatz überwacht, schikaniert und kontrolliert worden. LAG Thüringen Mobbing am Arbeitsplatz  Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld wegen Mobbings verlangen, wenn sie konkret darlegen können, dass es sich beim Verhalten des Arbeitgebers um systematische, degradierende oder beleidigende Handlungen gehandelt hat und sie dadurch psychisch leiden. ArbG Lübeck 2000-09-07 2 Ca 1850b/00 Schadenersatz bei Mobbing am Arbeitsplatz Ein Chef eines Unternehmens kann einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von bis zu 7500 Eur haben, wenn er von seinem Nachfolger gemobbt wurde. Der Kläger war mit erniedrigenden und schikanösen Anweisungen traktiert worden. Außerdem war ihm die Sekretärin, der Schreibtisch und schließlich das Büro weggenommen worden. LAG Rheinland-Pfalz in Mainz 2001-08-16 6 Sa 415/01 Mobbing ist ein Geschehensprozess in der Arbeitswelt, in dem destruktive Handlungen unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden. Mobbing bedeutet soviel wie anpöbeln, fertig machen, schikanieren oder diskriminieren und ist vor allem ein Problem in der Arbeitswelt. Mobbing am Arbeitsplatz betrifft einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer Gesellschaft. Was ist Mobbing?  Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz systematisch von anderen Arbeitnehmern oder Vorgesetzten belästigt, schikaniert, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben betraut wird, diese Handlungen häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Unter Mobbing  ist nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" zu verstehen. Der relativ neue Begriff des "Mobbings" wurde in der Verhaltensforschung geprägt. Dieses Verhalten ist sowohl im Verhältnis von Mitarbeitern untereinander, als auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen bekannt. Jedoch fällt nicht jede alltägliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz unter den Begriff Mobbing. Mobbing ist vielmehr psychische Aggression gegen eine Person. Mobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt.  “Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen nicht in der Berufskrankheitenverordnung auf. Daher müssen auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden,  da es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gibt, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe krank machen kann. Sozialgericht Dortmund S 36 U 267/02”  Urteile Mobbing:  Klagen gegen Mobbing unterliegen nicht automatisch den Fristen für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche. Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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