Rechtlich scheint Mobbing nicht abgedeckt zu sein. Zunächst ist es sinnvoll, ein Gespräch
mit dem Personal- bzw. Betriebsrat zu suchen. Des weiteren kann auch ein Gespräch mit
dem Arbeitgeber helfen, da er eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern hat.
Was kann man tun, wenn ein Kollege persönliche Daten wie etwa die Höhe des Gehalts an
Dritte weitergibt?
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Man hat die
Möglichkeit, Strafanzeige gegen den Kollegen zu stellen. Handelt es sich bei dem Kollegen
um einen Vorgesetzten, besteht auch ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen des
nicht mehr vorhandenen Vertrauens.
Ist es möglich, gegen einen unter Druck von Seiten des Arbeitgebers unterschriebenen.
ufhebungsvertrag gerichtlich vorzugehen.
Ja, allerdings dürfte es in den meisten Fällen nicht möglich sein, den Druck des Arbeitgebers
zu beweisen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz für Mobbing im öffentlichen Dienst
Unternimmt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nichts gegen das Mobbing einzelner
Arbeitnehmer, so muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. ArbG Dresden
2003-07-07 5 Ca 5954/02
Unternehmer müssen dafür sorgen, dass jegliches Mobbing in der Firma unterbunden wird.
Gibt es diesbezüglich Versäumnisse in dem Unternehmen, so kann das teuer werden und
den Arbeitgeber bis zu 50.000 Euro kosten. Die Richter des Rheinland-Pfälzer
Landesarbeitsgerichts verurteilten einen Unternehmer in einem Mobbing -Fall zur Zahlung
von 7500 Euro Schmerzensgeld. Er hatte nichts dagegen unternommen, dass ein Prokurist
in die seelische Erkrankung mobbte. LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 415/01
"Mobben" kann richtig teuer werden. Entschädigungszahlungen für Mobbing - Opfer in
Höhe von 150 000 Euro sind durchaus möglich. Zumindest empfahlen die Richter des
Thüringer Landesarbeitsgerichts die Einigung auf eine Entschädigungszahlung in dieser
Höhe. In dem - bislang noch nicht entschiedenen Fall - hatte eine ehemalige
Bankangestellte ihren Arbeitgeber verklagt, weil dieser nach ihrer Darstellung jahrelang ihre
Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz verletzt hatte. Nach Zusammenlegung von zwei
Kreditinstituten im Jahre 1995 habe sie die Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag
verweigert und sei daraufhin am Arbeitsplatz überwacht, schikaniert und kontrolliert worden.
LAG Thüringen
Mobbing am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld wegen Mobbings verlangen,
wenn sie konkret darlegen können, dass es sich beim Verhalten des Arbeitgebers um
systematische, degradierende oder beleidigende Handlungen gehandelt hat und sie dadurch
psychisch leiden. ArbG Lübeck 2000-09-07 2 Ca 1850b/00
Schadenersatz bei Mobbing am Arbeitsplatz
Ein Chef eines Unternehmens kann einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von bis zu
7500 Eur haben, wenn er von seinem Nachfolger gemobbt wurde. Der Kläger war mit
erniedrigenden und schikanösen Anweisungen traktiert worden. Außerdem war ihm die
Sekretärin, der Schreibtisch und schließlich das Büro weggenommen worden. LAG
Rheinland-Pfalz in Mainz 2001-08-16 6 Sa 415/01
Mobbing ist ein Geschehensprozess in der Arbeitswelt, in dem destruktive Handlungen
unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne
vorgenommen werden. Mobbing bedeutet soviel wie anpöbeln, fertig machen, schikanieren
oder diskriminieren und ist vor allem ein Problem in der Arbeitswelt.
Mobbing am Arbeitsplatz betrifft einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer
Gesellschaft.
Was ist Mobbing?
Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz
systematisch von anderen Arbeitnehmern oder Vorgesetzten belästigt, schikaniert, beleidigt,
ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben betraut wird, diese Handlungen häufig
und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Unter Mobbing ist nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts "das systematische
Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch
Vorgesetzte" zu verstehen.
Der relativ neue Begriff des "Mobbings" wurde in der Verhaltensforschung geprägt. Dieses
Verhalten ist sowohl im Verhältnis von Mitarbeitern untereinander, als auch zwischen
Vorgesetzten und Untergebenen bekannt. Jedoch fällt nicht jede alltägliche Konfliktsituation
am Arbeitsplatz unter den Begriff Mobbing.
Mobbing ist vielmehr psychische Aggression gegen eine Person. Mobbing reicht von
Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und
körperlicher Gewalt.
“Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen nicht in der
Berufskrankheitenverordnung auf.
Daher müssen auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, da es bislang keine
wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gibt, dass Mobbing eine bestimmte
Berufsgruppe krank machen kann. Sozialgericht Dortmund S 36 U 267/02”
Urteile Mobbing: Klagen gegen Mobbing unterliegen nicht automatisch den Fristen für
Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche.
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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