Probezeit nur bei einem neuen Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragsparteien können eine Probezeit längstens für die Dauer von sechs Monaten
vereinbaren, während der eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zulässig ist.
Diese Probezeitvereinbarung ist aber nur zu Beginn einer Vertragsbeziehung möglich. Schließt
der Abschluss eines Arbeitsvertrages unmittelbar an ein Arbeitsverhältnis an, handelt es sich um
ein einheitliches Arbeitsverhältnis. Das hat zur Folge, dass die Vereinbarung einer Probezeit mit
verkürzter Kündigungsfrist unwirksam ist. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Az. 4 Sa
68/01
Die Probezeit kann befristet sein, d.h. sie endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit
ohne Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist damit grundsätzlich ausgeschlossen, außer die
Vertragspartner haben etwas anderes vereinbart.
Innerhalb der Probezeit kann man unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder
einzelvertraglichen Kündigungsfrist kündigen.
Auch während einer Probezeit kann der AN vor Kündigungen seines Arbeitgebers geschützt
sein. Arbeitsrechtlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Kündigung zu begründen, eine
Kündigung ist daher auch dann formgerecht, wenn sie keine Kündigungsgründe enthält.
Darüber hinaus kann der AG mit dem neuen Mitarbeiter derzeit noch eine Probezeit für
längstens 6 Monate im Arbeitsvertrag vereinbaren.
Während des befristeten Arbeitsverhältnisses zur Probe ist die ordentliche Kündigung
grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn die Parteien haben im Arbeitsvertrag etwas anderes
vereinbart. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
nicht.
Die Probezeit wird über den Arbeitsvertrag vereinbart, in einzelnen Branchen gibt es auch
Tarifvertragslösungen. Eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten gilt als üblich, im
Einzelfall sind aber auch neun Monate möglich.
Für gewöhnlich ist während der Probezeit eine Kündigung von beiden Seiten per sofort gültig,
Arbeitnehmer können daher in den ersten sechs Monaten, egal wie lange die vereinbarte
Probezeit dauert, die Kündigung nicht auf ihre soziale Rechtfertigung nach § 1 KSchG oder die
Beachtung der Sozialauswahl, sondern nur auf Sittenwidrigkeit, eine Diskriminierung oder
Verstoßes gegen Treu und Glauben überprüfen lassen.
Bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis kann man sich gegen die automatische
Beendigung nicht wehren. Es gibt keinen Kündigungsschutz. Allerdings ist die ordentliche
Kündigung während dieser Zeit ausgeschlossen.
Jedoch kann diese Vorschrift im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Bei der vorgeschalteten
Probezeit handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis. Deswegen gilt auch der
gesetzliche Kündigungsschutz. Jedoch ist dieses erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten
anwendbar.
Probezeit, Kündigung während Probearbeit, Verlängerung Arbeitsvertrag
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
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