450 Euro Job (450 Euro Grenze gilt seit 2013)
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere
auch und somit gilt auch hier das Kündigungsschutzgesetz.
Seit dem 1. Januar 2004 muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn
Arbeitnehmer beschäftigen, damit der gesetzliche Kündigungsschutz greift.
Kündigungsschutz bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne triftigen Grund
kündigen darf.
Krankengeld für 450 Euro Beschäftige
Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse und das Einkommen aus
einem 450 Euro Job ist nicht krankenversichert. Aber die Entgeltfortzahlung
durch den Arbeitgeber bei Krankheit steht auch geringfügig Beschäftigten
sechs Wochen lang zu.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 30%, diese teilt sich so auf:
15% für Rentenversicherung,
13% für Krankenversicherung und
2% Steuern.
Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des
Arbeitgebers aus eigenen Mitteln aufzustocken um dadurch weitere Ansprüche
aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur erwerben.
Hat ein Arbeitnehmer einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt
nur eine geringfügige Beschäftigung aus, erfolgt keine Zusammenrechnung
der Verdienste aus dem Hauptberuf und der Nebenbeschäftigung.
Anders ist es aber, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt
werden und dadurch die 450 Euro Grenze überschritten wird. Dann werden
die Einkommen zusammengerechnet. Dann ist die Nebenbeschäftigung
sozialversicherungspflichtig.
Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B. Beamte oder Selbstständiger),
erfolgt auch keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Jobs.
Keine Versicherung nur über den 450 Euro Minijob
Nur über einen 450 Euro Minijob kann man sich nicht krankenversichern. Es
wird immer noch ein versicherungspflichtiger Hauptjob als Arbeitnehmer oder
Selbständiger benötigt. Oder man ist in der Familienversicherung mit
krankenversichert.
Es ist nur ein einziger Versicherungspflichtiger Job möglich.
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 450-Euro ist ein einziger 450
Euro Job möglich, der in diesem Fall vom Arbeitgeber weiterhin pauschal
abgerechnet werden kann.
Minijobber sind nach wie vor in der Arbeitslosen-, Kranken- und
Pflegeversicherung versicherungsfrei. Sie sind seit 2003 aber
rentenversicherungspflichtig.
Dafür werden dann 3,9 Prozent ihrer Einkünfte an die Rentenversicherung
abgeführt. Es besteht aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung
befreien zu lassen.
Da wir aber seit ein paar Jahren eine
Krankenversicherungspflicht haben, müssen sich auch 450 Euro
Jobber krankenversichern. Das muss dem Arbeitgeber des 450
Euro Jobs aber nicht interessieren. Der Minijobber kann über
seinen Hauptjob, einer Familienversicherung oder auch privat
versichert sein.
§ alle vollständigen Urteile mit
Aktenzeichen im Ratgeber §
5
Arbeitsrecht von A bis Z
bis
nur 12,30 € statt 24,90 €
Krankengeld berechnen