Eine Baugenehmigung  ist die amtliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Die Baugenehmigung bescheinigt dem Bauherrn verbindlich die Unbedenklichkeit seines baulichen Vorhabens betreffend  öffentlich- rechtlichen Vorschriften, welche im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Antrag auf Baugenehmigung
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist zusammen mit den Bauvorlagen der schriftliche Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.
Für Baugebiete mit Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung mehr (sofern nach Bebauungsplan gebaut wird), sondern die Bauunterlagen werden für ein Freistellungsverfahren  eingereicht und nicht mehr bauaufsichtlich geprüft. Es wird von der Behörde keine Baugenehmigung erteilt, es handelt sich um genehmigungsfreies Bauen. Der Bauherr hat keine Wahlmöglichkeit, ob er sein Bauvorhaben als Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder als Freistellungsverfahren behandelt haben will.
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