Eine Baugenehmigung ist die amtliche Erlaubnis für
die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung
baulicher Anlagen. Die Baugenehmigung bescheinigt
dem Bauherrn verbindlich die Unbedenklichkeit
seines baulichen Vorhabens betreffend öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, welche im bauaufsichtlichen
Verfahren zu prüfen sind.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist zusammen mit den Bauvorlagen der schriftliche Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.
Für Baugebiete mit Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung mehr (sofern nach Bebauungsplan
gebaut wird), sondern die Bauunterlagen werden für ein Freistellungsverfahren eingereicht und nicht mehr bauaufsichtlich
geprüft. Es wird von der Behörde keine Baugenehmigung erteilt, es handelt sich um genehmigungsfreies Bauen.
Der Bauherr hat keine Wahlmöglichkeit, ob er sein Bauvorhaben als Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder
als Freistellungsverfahren behandelt haben will.
Formularpreis: 1,80 Euro
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(30 Formulare)
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Antrag auf Baugenehmigung
bis