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Im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten
gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen,
dass der gemeinsame Nachlass nach dem Tode des
überlebenden Ehegatten einem Dritten, z.B.
den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Grund für
die Errichtung eines Berliner Testaments ist meist
berechtigter Sorge um die Versorgung des überlebenden
Ehegatten.
Berliner Testament”
Gemeinschaftliches (Berliner) Testament
Wir, .............................................................................. (Namen, Vornamen und Wohnort beider Ehegatten), bestimmen unseren letzten Willen hiermit
wie folgt:
1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein.
2. Nach dem Tode des Längstlebenden von uns soll der beiderseitige Nachlass an unsere Kinder ............................... zu gleichen Teilen fallen.
Unsere Kinder sollen für unseren gesamten Nachlass nur Erben des Zuletztversterbenden sein. (4)
3. Verlangt eines unserer Kinder aus dem Nachlass .....................
Die auf der Rückseite einer Niederschrift verfasste Benennung einer Familie als „erbberechtigte Verwandte“ ist eine mit Testierwillen
getroffene letztwillige Verfügung.
Es gibt auch die Möglichkeit für Eheleute und eingetragene Lebenspartner im Berliner Testament eine gemeinschaftliche und gegenseitige Alleinerben-
oder Vorerbenregelung im Testament anzuordnen.
_______
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