Übernahme Bestattungskosten Bestattungskosten, Übernahme Bestattungskosten, Sozialamt, Geschwister Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche. Gebühren und Fremdleistungen (Friedhofsverwaltung, usw.)  - Bestattungsgrundgebühr - Grabnutzungsgebühren - Verlängerung des Nutzungsrechtes - Einäscherung und Urnenbeisetzung - Benutzung der Friedhofseinrichtungen - Gebühren für Behörden und Kirche  Eigene Leistungen des Bestattungsunternehmens Versorgung und Überführung des Verstorbenen einschließlich  aller umfangreichen fachlichen Leistungen. Bitte vergleichen Sie hierfür die Auflistung der Dienstleistungen des jeweiligen Bestattungsunternehmens. Antrag Übernahme Bestattungskosten         Sonstige Kosten - Blumenschmuck - Trauerdrucksachen - Redner ,Träger und musikalische Umrahmung     Private Kosten - Trauerkleidung - Kaffeetafel, usw.     Sterbeurkunde (Erstausführung) ca. 7 Euro    Leichenschau bei Kremation 20–100 Euro     Friedhofsgebühren     Beisetzungsgebühr 460–1000 Euro     Einäscherung 100–400 Euro     Grabnutzungsgebühr     Erdreihengrab 180–750 Euro     Erdwahlgrab 700–1750 Euro     Urnenreihengrab 50–420 Euro     Urnenwahlgrab 250–900 Euro     Trauerhallennutzung 100–230 Euro     4 Träger ab 80 Euro   Preise für Bestatterleistung Sarg, Kiefer massiv 300–1500 Euro Sarg,   Edelholz massiv 2000–6000 Euro Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit dem Bestattungsinstitut Verbindung aufnehmen. Antrag Übernahme Bestattungskosten Sie brauchen folgende Dokumente: - Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt.   Sollte das Familienstammbuc  nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.  - Personalausweis - Heiratsurkunde / Familienstammbuch - Todesbescheinigung - Geburtsurkunde (nur bei Ledigen) - Sterbeurkunde   (falls Ehegatte bereits verstorben) - Rentenanpassungsmitteilung - Mitgliedskarte der Krankenkasse   (Versichertenkarte / Chip- Karte) -  Versicherungspolicen   (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen   mit letztem Zahlungsnachweis) - Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien-  oder Wahlgrabstätte). Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Das Bestattungsinstitut besorgt die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.   Bestattungskosten (Übernahme)   Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten ist bei dem Träger der Sozialhilfe zu stellen, der bis zum Tod an die verstorbene Person Sozialhilfe geleistet hat, in allen anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Vorrangig verpflichtet sind 1.der vertraglich Verpflichtete 2.der erbrechtlich Verpflichtete 3.der Vater beim Tode der Mutter eines nichtehelichen Kindes infolge Schwangerschaft oder Entbindung 4.der Ehegatte, die nahen Anverwandten (Kinder und Eltern) 5.der in Erfüllung einer öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetzeinen Bestattungsauftrag erfüllt hat. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstsätze laut Tabelle. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.   Notwendige Unterlagen ·Ausgefülltes Antragsformular ·Nachweise über Einkommen und Vermögen ·Nachweis über Wert des Nachlasses ·Sterbeurkunde ·Rechnung über Bestattungskosten ·Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)  Grabmal: Herstellen, transportieren, versetzen auf der Grabstelle durch Steinmetzbetrieb 2.000 € Brutto      “Einer ALG-II-Empfängerin kann nicht unter Verweis auf die leistungsfähige Schwiegermutter zugemutet werden, die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Ehemann zu übernehmen.  Bundessozialgericht Bestattungskosten, Übernahme Bestattungskosten, Sozialamt, Geschwister Erbrecht Pflichtteil Formulierung Testament Erbschaft Lebensversicherung Erbreihenfolge, wer erbt zuerst Testament erstellen, aufsetzen Testamentvollstrecker, Aufgaben, Kosten Erbrecht nichteheliche Kinder Echtheit Testament prüfen Kosten Testament Notar Testament Beurkundung und Aufbewahrung Berliner Testament Ehegatten Vermächtnis und Erbschaft Vorerbe und Nacherbe Testament handschriftlich Erbschaft Pflichtteil entziehen Erbvertrag, Testament Erbschaftssteuer, Freibeträge Erbe Gemeinschaftskonto Anfechtung Testament, Erbschaft Erbschein beantragen Erbschaft Anspruch auf Auskunft letzte Verfügung, Testament Erbschaft Bewertung Nachlass Erbrecht Lebenspartner mehrere Erben, Erbschaft Übernahme Bestattungskosten ARGE Erbrecht Adoptivkinder Schulden erben Steuerschulden erben  Haftung für Steuerschulden vom Erben Testament ändern  Testament unter Alkohol Ausschlagung Erbschaft Erbengemeinschaft auflösen mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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