Übernahme Bestattungskosten
Bestattungskosten, Übernahme Bestattungskosten, Sozialamt, Geschwister
Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche. Gebühren und
Fremdleistungen (Friedhofsverwaltung, usw.)
- Bestattungsgrundgebühr
- Grabnutzungsgebühren
- Verlängerung des Nutzungsrechtes
- Einäscherung und Urnenbeisetzung
- Benutzung der Friedhofseinrichtungen
- Gebühren für Behörden und Kirche
Eigene Leistungen des Bestattungsunternehmens Versorgung und Überführung des
Verstorbenen einschließlich aller umfangreichen fachlichen Leistungen.
Bitte vergleichen Sie hierfür die Auflistung der Dienstleistungen des jeweiligen
Bestattungsunternehmens.
Antrag Übernahme Bestattungskosten
Sonstige Kosten
- Blumenschmuck
- Trauerdrucksachen
- Redner ,Träger und musikalische Umrahmung
Private Kosten
- Trauerkleidung
- Kaffeetafel, usw.
Sterbeurkunde (Erstausführung) ca. 7 Euro
Leichenschau bei Kremation 20–100 Euro
Friedhofsgebühren
Beisetzungsgebühr 460–1000 Euro
Einäscherung 100–400 Euro
Grabnutzungsgebühr
Erdreihengrab 180–750 Euro
Erdwahlgrab 700–1750 Euro
Urnenreihengrab 50–420 Euro
Urnenwahlgrab 250–900 Euro
Trauerhallennutzung 100–230 Euro
4 Träger ab 80 Euro
Preise für Bestatterleistung Sarg, Kiefer massiv 300–1500 Euro Sarg,
Edelholz massiv 2000–6000 Euro
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt,
möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt
ausgestellt bzw. vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis
des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit dem Bestattungsinstitut Verbindung aufnehmen.
Antrag Übernahme Bestattungskosten
Sie brauchen folgende Dokumente:
- Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des
Personenstandes verlangt.
Sollte das Familienstammbuc nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente
notwendig.
- Personalausweis - Heiratsurkunde / Familienstammbuch - Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung - Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-
Karte) - Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem
Zahlungsnachweis)
- Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder
Wahlgrabstätte).
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die
unmittelbar notwendigen Dinge. Das Bestattungsinstitut besorgt die Sterbeurkunden dann von den
entsprechenden Stellen.
Bestattungskosten (Übernahme)
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu
Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Antrag zur Übernahme von
Bestattungskosten ist bei dem Träger der Sozialhilfe zu stellen, der bis zum Tod an die
verstorbene Person Sozialhilfe geleistet hat, in allen anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in
dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Vorrangig verpflichtet sind 1.der vertraglich Verpflichtete 2.der erbrechtlich Verpflichtete 3.der
Vater beim Tode der Mutter eines nichtehelichen Kindes infolge Schwangerschaft oder Entbindung
4.der Ehegatte, die nahen Anverwandten (Kinder und Eltern) 5.der in Erfüllung einer öffentlich-
rechtlichen Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetzeinen Bestattungsauftrag erfüllt hat.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen
Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstsätze laut Tabelle.
Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Notwendige Unterlagen ·Ausgefülltes Antragsformular ·Nachweise über Einkommen und
Vermögen ·Nachweis über Wert des Nachlasses ·Sterbeurkunde ·Rechnung über
Bestattungskosten ·Angabe der nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)
Grabmal: Herstellen, transportieren, versetzen auf der Grabstelle durch Steinmetzbetrieb 2.000 €
Brutto
“Einer ALG-II-Empfängerin kann nicht unter Verweis auf die leistungsfähige Schwiegermutter
zugemutet werden, die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Ehemann zu übernehmen.
Bundessozialgericht
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