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Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören. Dazu muss der Arbeitgeber
den Betriebsrat über alle Umstände informieren, die für die Entscheidung über
die Kündigung von Bedeutung sein können.
Soweit betriebsbedingte Kündigungen erfolgen sollen, muss der Arbeitgeber
dem Betriebsrat alle Sozialdaten der in den Auswahlprozess einbezogenen
Arbeitnehmer mitteilen.
Einspruch beim Betriebsrat
Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Bleibt er untätig, so gilt dies als Zustimmung zur Kündigung.
Widerspruch Kündigung Schreiben an Betriebsrat Muster
statt 15 Euro nur 8 Euro
(wird sofort per Email übermittelt)