Impressum Rechtsanwälte Startseite Kündigung während Krankschreibung, kann wegen Krankheit gekündigt werden Wegen Krankheit kann ein Arbeitsverhältnis (auch während einer Krankschreibung in bestimmten Fällen gekündigt werden. Krankheit ist der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung nach § 1 II KSchG. Daneben gibt es die verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen Schlechtleistung, Arbeitsmängeln oder Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten) und die betriebsbedingte Kündigung (z.B. wegen Stilllegung eines Betriebes, Auftragsrückgang, u.ä.). Man unterscheidet 4 Fallgruppen: (1) Häufige Kurzerkrankungen, (2) noch laufende langandauernde Einzelerkrankung, (3) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf unabsehbare Dauer und (4) krankheitsbedingte Leistungsminderung auf Dauer. Zu prüfen sind in allen Fällen 3 Voraussetzungen: Negative Zukunftsprognose, also die Besorgnis weiterer Arbeitsunfähigkeit,  erhebliche Beeinträchtigung oder wesentliche wirtschaftliche Belastung des Betriebes und  Interessenabwägung zwischen der Belastung des Arbeitgebers und dem Schutz des Arbeitsnehmers. Häufige Kurzerkrankungen liegen in der Regel vor, wenn die Fehlzeiten 20 bis 30 % der Jahresarbeitszeit erreichen oder übersteigen. Die übliche Regelarbeitszeit beträgt 220 Tage. Die wirtschaftliche Belastung in diesen Fällen ist dann unzumutbar, wenn in 2 Jahren jeweils 6 oder mehr Wochen Entgeltfortzahlung geleistet werden musste. Bei noch bestehender, langandauernder Erkrankung wird von einer negativen Zukunftsprognose ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer seit 1,5 Jahren fehlt und ein Ende nicht absehbar ist. Gegenstand der Zukunftsprognose ist nicht die zukünftige Entwicklung der Krankheit, sondern die zu erwartende Dauer der Fehlzeiten. Minderleistung auf Dauer wird bei einer Minderung von ab 50 % angenommen. Auch unkündbare Mitarbeiter können wegen Arbeitsunfähigkeit mit der Frist zur ordentlichen Kündigung als "Auslauffrist" - gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung wegen Langzeiterkrankung setzt voraus, dass zuerst eine negative Zukunftsprognose vorliegt, falls durch die Krankheit betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden und schließlich das zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung des Arbeitgebers führt. Bei Krankheit auf Dauer ist im Regelfall von der erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen. Abzustellen ist auf den Kenntnisstand bei Kündigung. Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten sind auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu berücksichtigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht schon deshalb unwirksam, weil die bei Zugang der Kündigung negative Gesundheitsprognose später fraglich wird. Für einen Wiedereinstellungsanspruch muss von einer positiven Gesundheitsprognose auszugehen sein. Das Risiko einer ärztlichen Fehlprognose trägt der Arbeitnehmer. Nach einer wirksamen krankheitsbedingten Kündigung kann Wiedereinstellung wegen Änderung des Gesundheitszustandes nicht mehr verlangt werden, wenn die überraschende Besserung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten ist. Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Anders als bei der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wird dem Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Kündigung keine Verletzung des Arbeitsvertrages zum Vorwurf gemacht.     Erkrankungen des Arbeitsnehmers sind grundsätzlich kein Grund zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung! Kündigung bei Krankheit Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann nicht so ohne weiteres entlassen werden. Kündigung wegen Krankheit Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – das dreistufige Prüfungsschema des BAG Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer bei Zugang der Kündigungserklärung schon längere Zeit leistungsunfähig krank, die Beendigung dieses Zustandes völlig ungewiss und seine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz nicht möglich ist. Die Kündigung wegen Krankheit, d.h. wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, ist eine der häufigsten Anwendungsfälle der personenbedingten Kündigung. Zu einer Kündigung berechtigen können entweder häufige Kurzerkrankungen oder eine lang andauernde Erkrankung. Grundsätzlich ist Krankheit (genauer: Die Prognose von auch zukünftigen Arbeitsausfällen durch fortgesetztes Kranksein) ein anerkannter Kündigungsgrund. Auch während einer Krankheit des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen werden. Das Arbeitsverhältnis endet hier mit Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfrist, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung. Ratgeber anfordern! Der Ratgeber wird sofort per Email übermittelt Änderungskündigung Arbeitsbedingungen Krankmeldung am 1.Tag