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Kündigung während Krankschreibung, kann wegen Krankheit gekündigt werden
Wegen Krankheit kann ein Arbeitsverhältnis (auch während einer Krankschreibung in bestimmten Fällen
gekündigt werden. Krankheit ist der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung nach § 1 II KSchG.
Daneben gibt es die verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen Schlechtleistung, Arbeitsmängeln
oder Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten) und die betriebsbedingte Kündigung (z.B. wegen Stilllegung
eines Betriebes, Auftragsrückgang, u.ä.).
Man unterscheidet 4 Fallgruppen:
(1) Häufige Kurzerkrankungen,
(2) noch laufende langandauernde Einzelerkrankung,
(3) krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf unabsehbare Dauer und
(4) krankheitsbedingte Leistungsminderung auf Dauer.
Zu prüfen sind in allen Fällen 3 Voraussetzungen:
Negative Zukunftsprognose, also die Besorgnis weiterer Arbeitsunfähigkeit, erhebliche Beeinträchtigung oder
wesentliche wirtschaftliche Belastung des Betriebes und Interessenabwägung zwischen der Belastung des Arbeitgebers
und dem Schutz des Arbeitsnehmers. Häufige Kurzerkrankungen liegen in der Regel vor, wenn die
Fehlzeiten 20 bis 30 % der Jahresarbeitszeit erreichen oder übersteigen.
Die übliche Regelarbeitszeit beträgt 220 Tage. Die wirtschaftliche Belastung in diesen Fällen ist dann unzumutbar,
wenn in 2 Jahren jeweils 6 oder mehr Wochen Entgeltfortzahlung geleistet werden musste. Bei noch bestehender,
langandauernder Erkrankung wird von einer negativen Zukunftsprognose ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer
seit 1,5 Jahren fehlt und ein Ende nicht absehbar ist. Gegenstand der Zukunftsprognose ist nicht die zukünftige
Entwicklung der Krankheit, sondern die zu erwartende Dauer der Fehlzeiten. Minderleistung auf Dauer wird bei einer
Minderung von ab 50 % angenommen.
Auch unkündbare Mitarbeiter können wegen Arbeitsunfähigkeit mit der Frist zur ordentlichen Kündigung
als "Auslauffrist" - gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung wegen Langzeiterkrankung setzt voraus,
dass zuerst eine negative Zukunftsprognose vorliegt, falls durch die Krankheit betriebliche Interessen erheblich
beeinträchtigt werden und schließlich das zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung des Arbeitgebers führt.
Bei Krankheit auf Dauer ist im Regelfall von der erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.
Abzustellen ist auf den Kenntnisstand bei Kündigung. Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten sind
auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu berücksichtigen.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht schon deshalb unwirksam, weil die bei Zugang der Kündigung negative
Gesundheitsprognose später fraglich wird. Für einen Wiedereinstellungsanspruch muss von einer positiven
Gesundheitsprognose auszugehen sein. Das Risiko einer ärztlichen Fehlprognose trägt der Arbeitnehmer.
Nach einer wirksamen krankheitsbedingten Kündigung kann Wiedereinstellung wegen Änderung des
Gesundheitszustandes nicht mehr verlangt werden, wenn die überraschende Besserung erst nach Ablauf der
Kündigungsfrist eingetreten ist.
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines
Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen,
Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung
durch den Arbeitgeber sein. Anders als bei der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wird dem
Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Kündigung keine Verletzung des Arbeitsvertrages zum Vorwurf gemacht.
Erkrankungen des Arbeitsnehmers sind grundsätzlich kein Grund zum Ausspruch einer
verhaltensbedingten Kündigung!
Kündigung bei Krankheit
Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann nicht so ohne weiteres entlassen werden.
Kündigung wegen Krankheit
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – das dreistufige Prüfungsschema des BAG Eine voraussichtliche
Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Eine ordentliche Kündigung wegen Krankheit
ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer bei Zugang der Kündigungserklärung schon längere Zeit leistungsunfähig
krank, die Beendigung dieses Zustandes völlig ungewiss und seine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz
nicht möglich ist.
Die Kündigung wegen Krankheit, d.h. wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, ist eine der
häufigsten Anwendungsfälle der personenbedingten Kündigung. Zu einer Kündigung berechtigen können entweder
häufige Kurzerkrankungen oder eine lang andauernde Erkrankung.
Grundsätzlich ist Krankheit (genauer: Die Prognose von auch zukünftigen Arbeitsausfällen durch
fortgesetztes Kranksein) ein anerkannter Kündigungsgrund.
Auch während einer Krankheit des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen
werden. Das Arbeitsverhältnis endet hier mit Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen
Kündigungsfrist, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung.
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