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genauer Inhalt der Broschüre
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Informationen
zu:
Das
Arbeitszeugnis,
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Musterschreiben:
11
verschiedene Muster Lebensläufe 10
verschiedene Muster Anschreiben |
Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen. Wenn der ehemalige Mitarbeiter seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat und sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu müssen, kann Verwirkung eingetreten sein.
Ein
Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht. Der Anspruch des
Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche
Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass nur unter
besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt
werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis
erteilt hat.
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