Kontopfändung- Was ist zu tun
Abtretung Gehalt
Mahnbescheid Ablauf Mahnverfahren
Gerichtsvollzieher, Zwangsvollsteckung
Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen
Pfändung Abfindung
Inkassokosten, Höhe
Insolvenz, Insolvenzantrag
privates Insolvenzverfahren
Pfändung Kindergeld
Kontopfändung
Kosten des Gerichtsvollziehers
Kosten Mahnbescheid
Kreditkündigung durch Bank
Kündigung Insolvenz
Lohnpfändung Arbeitgeber
Lohn Pfändung und Gehaltspfändung
Lohnpfändung, Pfändungstabelle 2011
Mahnbescheid, Ablauf Mahnverfahren
Mietschulden / fristlose Kündigung
Pfändung Finanzamt
Pfändung Urlaubsgeld
Schulden Unterhalt
Schulden vom Partner
Stromsperre, Stromschulden
Verjährung von Zinsen / Verjährungsfristen
Verjährungsfristen Forderungen
Vermieterpfandrecht, Mietschulden
Versteigerung Eigentumswohnung
Was ist pfändbar Haushalt
Zwangsvollstreckung, Voraussetzungen
Recht auf Girokonto, Guthabenbasis
Schulden, Verjährung, Verjährungsfristen
Kontopfändung Kündigung Konto
eidesstattliche Versicherung
Mahnung, Mahnbescheid
Hat ein Leistungsempfänger ein Bankkonto, muss er damit rechnen, dass ein Gläubiger
versucht, das Guthaben bei der Bank oder Sparkasse zu pfänden. Die auf ein Konto
überwiesene Grundsicherung ist gemäß § 55 Sozialgesetzbuch I (SGB I) in den ersten sieben
Tagen seit der Gutschrift nicht pfändbar. Die Bank muss die durch die Überweisung des
Sozialamtes/ ARGE/ Jobcenter begründete Forderung innerhalb von sieben Tagen an den
Kontoinhaber auszahlen.
Die drohende Kündigung von Konto und Arbeitsverhältnis rechtfertigt bei einem Einkommen
unterhalb der Pfändungsfreigrenze die Aufhebung der Kontopfändung nach § 765a ZPO. LG
Berlin, Urteil vom 03.01.2003 - 81 T 1112/02
Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerunsgruppen führen, halten für jeden Bürger
in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit.
Ist das Konto überzogen oder hat ein Gläubiger das Konto gepfändet, besteht in den ersten 7
Tagen ab Eingang auf dem Konto Pfändungsschutz. Die Bank muss in dieser Zeit den
gesamten Betrag zur Verfügung stellen. Erst danach darf sie an den Gläubiger auszahlen oder
mit einem vorhandenen Minus aufrechnen. Bei Arbeitseinkommen muss die Bank auch den
unpfändbaren Anteil zur Verfügung stellen.
Dieser Pfändungsschutz gilt aber nur bei eigenen Konten, also nicht, wenn das Geld auf das
Konto von Ehegatten oder Familienangehörigen überwiesen wird.
Auch nach vielen Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute gibt es immer noch
Beschwerden dass Bürger, kein Girokonto haben.
Sparkassen unterliegen sogar dem "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen jedem Bürger aus
dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines Guthabenkontos ermöglichen. Gerät
ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und wird dem Kunden sehr schnell gekündigt.
Sollte jemandem das Konto gekündigt werden, so hat er Anspruch auf Anhörung bei einer der
Schlichtungsstellen, die alle Banken regional haben. Die Sachbearbeiter, die eine Kündigung
vornehmen, sind angewiesen, gekündigten Kunden die entsprechende Schlichtungsstelle
mitzuteilen.
Insolvenz, Pfändungen oder vorhergehende vertragswidrige Kontoüberziehungen sind kein
Grund, einem Kunden die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu verweigern. Eine
reine Geldschuld kann für eine Bank, die ständig mit Geldschulden zu tun hat, kein Anlass
sein, eine Kontoeröffnung für unzumutbar zu halten.
Fast alle Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da
Lohn oder Gehalt nur bargeldlos gezahlt werden.
Den Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne eigene Kontoverbindung zieht der
Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen dann von der Leistung ab, wenn sie nicht
nachweisen können, dass sie ohne eigenes Verschulden kontenlos sind. Bei Bezug von ALG II
erhalten die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als das verfassungsrechtlich
garantierte Existenzminimum.
Kontopfändung von Arbeitseinkommen
Ein Gläubiger hat bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung und
Kenntnis der Bankverbindung die Möglichkeit, bei Gericht eine Kontopfändung zu beantragen.
Die Bank erhält dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Danach darf sie
innerhalb von 14 Tagen weder an den Gläubiger noch an den Schuldner Geld auszahlen und
auch nicht überweisen. Für diese 14 Tage ist das Konto gesperrt!
In dieser Zeit muss man, beim Vollstreckungsgericht eine Einschränkung der Kontopfändung
beantragen. Nach 14 Tagen, ist die Bank verpflichtet, das Guthaben an den Gläubiger
auszuzahlen, wenn sie nicht selbst eine Forderung gegen den Kunden hat, mit der sie
aufrechnen kann. Die Kontopfändung bleibt so lange bestehen, bis die Forderung des
Gläubigers beglichen ist oder der Gläubiger die Kontopfändung zurücknimmt oder ruhen lässt.
Im Falle einer Kontopfändung muss man schnell beim Amtsgericht einen Freigabeantrag gem.
§ 850 k ZPO stellen.
Mit diesem Antrag kann man erreichen, dass das Gericht die Pfändung aufhebt, soweit es den
unpfändbaren Anteil des Lohnes betrifft. Der unpfändbare Lohnanteil richtet sich nach der
Pfändungstabelle, § 850 c ZPO. Bei der Aufhebung der Pfändung des unpfändbaren
Lohnanteils berücksichtigt das Gericht auch, wie viele Tage noch zwischen Pfändung und
nächster Lohnzahlung zu überbrücken sind. Der vom Gericht von der Pfändung freigestellte
Betrag muss von der Bank ausgezahlt werden. Wenn dieser Betrag nicht in voller Höhe
ausgezahlt wird, kann es unter Umständen daran liegen, dass das Kreditinstitut von diesem
Betrag bereits laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom usw. beglichen hat.
Um den notwendigen Lebensunterhalt für den laufenden Monat zu sichern, kann das Gericht
bereits vor der endgültigen Entscheidung über den Freigabeantrag im Eilverfahren dringend
benötigte Teilbeträge zur Auszahlung freistellen.
Um in den Folgemonaten nicht immer wieder denselben Antrag bei Gericht zwecks Sicherung
des Lebensunterhaltes stellen zu müssen, ist es ratsam, dass dieser Freigabeantrag bereits
auf künftig eingehende Lohnzahlungen gestellt wird.
Der Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO gilt nur für "wiederkehrende Leistungen" wie z.B.
Lohnzahlungen. Keinen Pfändungsschutz gibt es für Bankguthaben wie etwa normale Spar-
oder Bausparguthaben, Guthaben aus Lebensversicherungen usw.!
Laufende Sozialleistungen sind nach § 54 Abs. 4 SGB I grundsätzlich wie Arbeitseinkommen
pfändbar. Werden sie auf ein Bankkonto überwiesen, ist das der Kontoguthaben gemäß § 55
Abs. 1 SGB I für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift unpfändbar. Hat der
Schuldner bis zum Ablauf dieser Frist nicht vollständig über die Gutschrift verfügt, wird der
verbliebene Betrag von der Pfändung erfasst. Der Schuldner darf darüber ohne eine
abweichende gerichtliche Entscheidung nicht mehr verfügen, auch wenn die Sozialleistung
insgesamt die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nicht übersteigt und der auf dem
Konto verbliebene Betrag daher unpfändbar ist. BGH Aktenzeichen: VII ZB 56/06
Rechtslage bei Eingang von Sozialleistungen:
Kontopfändungsschutz gem. § 55 Sozialgesetzbuch I (SBG I)
Sozialleistungen wie z.B. Sozial- u. Arbeitslosengeld oder Kinder- u. Elterngeld sind innerhalb
der ersten 7- Tage nach Eingang auf dem Girokonto vor jeder Pfändung geschützt.
Innerhalb dieser Frist können die Sozialleistungen in voller Höhe entsprechend § 55 I SGB I
abgehoben werden. Man muss gegenüber dem Kreditinstitut allerdings nachweisen können,
dass es sich um Sozialleistungen handelt.
Wenn sich die Bank weigert, die Sozialleistung innerhalb der 7- Tages-Frist in voller Höhe
auszuzahlen, sollten man den Sachbearbeiter zunächst auf § 55 I, II SGB I hinweisen.
Verweigert das Kreditinstitut auch nach diesem Hinweis noch die Auszahlung, sollte man sich
umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle oder die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes
wenden, um gerichtlich dagegen vorzugehen.
Nach Ablauf der 7-Tages-Frist besteht der Pfändungsschutz nur noch hinsichtlich des
unpfändbaren Anteils der Sozialleistung für den Zeitraum zwischen Zustellung des Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses und der nächsten Sozialleistungsauszahlung (§ 55 IV SBG I).
Wenn das Kreditinstitut diese gesetzliche Regelung missachtet und die eingegangene
Sozialleistung komplett an den Gläubiger abführt, muss dagegen gerichtlich vorgegangen
werden.
Ist das Kreditinstitut berechtigt, für die Bearbeitung von
Kontopfändungen Gebühren zu verlangen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kreditinstitute für die Bearbeitung von
Kontopfändungen kein gesondertes Entgelt in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlangen dürfen, da dadurch die Bankkunden unangemessen benachteilig" würden.
Durch die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen kommen die
Kreditinstitute lediglich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Pfändungen von Gläubigern ihrer
Kunden zu bearbeiten und Pfändungsanfragen bezüglich Kundenkonten zu beantworten. Sie
erbringen dadurch keine Leistung für den Bankkunden, die eine gesonderte Vergütung
rechtfertigen würde.
Wenn das Kreditinstitut trotzdem Gebühren für die Bearbeitung der Kontopfändung berechnet,
sollte die Bank unverzüglich auf das BGH-Urteil hingewiesen werden und die Gebühren
zurückgefordert werden. Eine Rückforderung von Kontopfändungsgebühren ist s auch für die
Vergangenheit möglich, das Urteil wirkt bis in das Jahr 1977 zurück.
Ist das Kreditinstitut berechtigt, das Girokonto aufgrund einer Kontopfändung zu kündigen?
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Kreditinstitute eine Kontopfändung zum Anlass
nehmen, einen laufenden Girokonto-Vertrag zu kündigen. Grundsätzlich sind Girokonten
kündbar, ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen.
Eine negative Schufa- Eintragung stellt keinen Ablehnungsgrund dar.
Die bisherige Erfahrung zeigt jedoch, dass auch diese Girokonten auf Guthabenbasis nach
Kontopfändungen oft gekündigt werden, insbesondere wenn mehrere Pfändungen eingehen.
Ohne Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein Konto führt, kann der Gläubiger beim
Gericht keinen Antrag auf Kontopfändung stellen.
Eine drohende Kündigung des Kontos begründet wegen der besonderen Schutzvorschrift des
§ 55 SGB I auch dann keine sittenwidrige Härte i.S.d. § 765a ZPO, wenn auf das Konto
lediglich Sozialleistungen überwiesen werden.
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.07.2004 - 34 M 4516/04
Eine Kontenpfändung gegenüber einem völlig leistungsunfähigen Schuldner mit damit
drohendem Verlust des Girokontos verstößt gegen die guten Sitten; ein dahingehender
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist aufzuheben.
AG St. Wendel, Beschluß vom 29. 3. 2004 - 2 M 1345/03
Eine Einstellung der Kontenpfändung als sittenwidrige Härte nach § 765a ZPO kommt bei
Erhalt von Sozialleistungen nicht schon deshalb in Betracht, weil anderenfalls eine Kündigung
des Girokontoverhältnisses möglich erscheint.
AG Oranienburg, Urteil vom 14.04.2003 - 9 M 2007/02
Soweit nicht weitere Umstände hinzutreten, kann eine Kontopfändung nach § 765a ZPO nicht
allein deshalb aufgehoben werden, weil dem Schuldner die Kündigung seiner
Kontoverbindung im Falle weiterer Kontopfändungen angedroht werden.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.11.2002 - 83 M 11365/01
Der Schuldner kann sich auf die allgemeine Härteklausel des § 765a ZPO berufen, wenn ihm
mit einer Kontopfändung ein erheblicher Schaden zugefügt wird, ohne dass dem die Chance
einer auch nur geringfügigen Befriedigung des Gläubigers gegenübersteht.
LG Essen, Beschluss vom 25. 9. 2001 - 11 T 293/01
Weitere Informationen
1. Auch nach zehn Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute gibt es immer noch Beschwerden dass Bürger vom Wirtschaftsleben
ausgeschlossen werden, weil sie kein Girokonto haben.
2.Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen Nachteilen führen.
3. In besonderen Härtefällen kann das Vollstreckungsgericht eine Kontopfändung aufheben (§ 765 a ZPO)
4. Bei der Lohnpfändung gilt der Posteingang des Gerichtsbeschlusses beim Arbeitgeber als Stichtag für die Reihenfolge.
5. In der Pfändungstabelle kann man ablesen, wie viel bei einer Lohnpfändung vom Einkommen als Freibetrag erhalten bleiben muss.
6. Bei der Lohnabtretung gilt das Datum der Abtretung.
7. Bei einer Lohnabtretung kann an den Gläubiger nichts abgetreten werden.
8. Für die Pfändbarkeit des Urlaubsentgeltes gelten die allgemeinen Lohnpfändungsregelungen.
9. Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung und ist daher voll pfändbar.
10. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des Kindes selbst gepfändet werden.
11. Die Vollstreckung nimmt der Gerichtsvollzieher vor.
12. Die eidesstattliche Versicherung verschafft dem Gläubiger die nötigen Informationen.
13. Auch ein PKW ist dann unpfändbar, wenn er zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen für den Schuldner unverzichtbar ist.
14. Der rückständige Unterhalt verjährt in drei Jahren.
15. Sowie ein Mieter einer Forderung widerspricht, muss das Gericht entscheiden.
16. Durch einen Vollstreckungsschutzantrag kann vorläufig eine Zwangsräumung vermieden werden, wenn ein Härtefall vorliegt.
17. Voraussetzungen für die Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung.
18. Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
zu bilden.
19. Die Schuldenbefreiung wirkt auch gegen solche Gläubiger, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben.
20. Der Streitwert ist grundsätzlich der Betrag, um den gestritten wird.
21. Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger Verzugszinsen vom Schuldner fordern.
22. Pro Mahngebühr darf ein Inkassounternehmen nur die ungefähren Portokosten berechnen.
23. Für alleinige Schulden haften die Partner bei Auflösung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich alleine. Das gilt insbesondere auch für
das eigne Bankkonto.
24. Eine Lebensversicherung kann vom Gläubiger gepfändet und auch vorzeitig gekündigt werden.
25. Die Verjährungsfrist für die Zinsen beginnt dann neu zu laufen, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt.
26. Da die Verjährung wieder und wieder neu beginnen kann, kann die Gesamtdauer der Verjährung ein
Vielfaches der gesetzlichen Frist betragen.
27. Es gibt für die Zwangsvollstreckung kein bestimmtes Schema.
28. Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt.
29. Der Verbraucher, dem eine Strom- oder Gasliefersperre droht, kann sich an die Geschäftsstelle des
Amtsgerichts wenden.
Und- Konto:
Hier können alle Kontoinhaber ausschließlich gemeinschaftlich über das Kontoguthaben verfügen bzw. eingeräumte
Kontokorrentkredite in Anspruch nehmen.
Eine Bank, die sich von einem Kunden die Gehaltsansprüche zur Sicherung eines Darlehens abtreten lässt,
ist nicht berechtigt, auch etwaige Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers pfänden zu lassen, wenn das
Darlehen notleidend wird.
§ 850 a Nr.2 spricht davon das es unpfändbar ist soweit " es den Rahmen des üblichen nicht übersteigt".
Weiterhin gibt es unterschiedliche Zahlungen aufgrund Urlaub a) Urlaubszuschuss
(Urlaubsgeld) b) Urlaubsabgeltungsanspruch
Abfindungen werden entweder auf Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung gewährt, z.B. nach
dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für ungerechtfertigte Kündigungen (§§ 9,10 KSchG) oder für die
sittenwidrige Kündigung (§ 13 KSchG). Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfändet werden.
Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel. Darunter versteht man
eine gerichtliche Entscheidung oder eine Erklärung einer oder mehrerer Parteien, die einen vollstreckbaren Inhalt
enthalten.
Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen: Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh
oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese
Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt,
in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen.
Die Unterhaltsschulden können sich neben dem Unterhalt für die Kinder auch aus dem Unterhalt des
einstigen Ehepartners zusammensetzen. In einzelnen Fällen ist ebenso die Zahlung von Unterhalt für den
ehemaligen Ehepartner von Nöten. Die Höhe der Unterhaltszahlungen wird durch das deutsche Gesetz
vorgeschrieben.
Mit der Zustellung der Räumungsklage oder Niederlegung bei der Post beginnt eine zweimonatige Frist zu laufen.
Die Pfändung eines Geschäfts- kontos durch das Finanzamt kann rechtswidrig sein, wenn das Finanzamt
vor der Geschäftskontenpfändung nicht prüft, ob der Steuerschuldner neben seinem
Geschäftskonto auch über Sachwerte (Grundstück oder Fahrzeuge) verfügt.
Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso
wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar.
Grundsätzlich können Verzugsschäden jedoch bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht
werden, dieser kann auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.
Die Kosten für den Antrag auf Mahnbescheid sind im Gerichtskosten-Gesetz festgelegt. Sie müssen zunächst
vom Antragsteller aufgebracht werden und liegen in erschwinglichen Größenordnungen.
Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts werden
Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt.
Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.
Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten. Nach § 254 BGB hat
der Gläubiger vielmehr sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten
(wie hier OLG Düsseldorf OLGZ 87, 494; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 87, 422; OLG Dresden NJW-RR 94, 1939).
Bei Begründung einer eheähnlichen Gemeinschaft bereits bestehende Schulden eines Partners ist die
Fortführung der Schuldtilgung keine Abwälzung von Schulden auf die Allgemeinheit.
Die Schuldtilgungsraten sind daher vom Einkommen nach § 11 SGB II abzusetzen.
Genügt eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes nicht, Beweis für die Einhaltung einer
Berufungsbegründungsfrist zur vollen Überzeugung des Gerichts zu erbringen,
so muss das Berufungsgericht auf andere zu Gebote stehende Beweismittel zurückgreifen.
Schuldet ein Sozialhilfe-Empfänger seinem Leistungsträger Geld, dann darf die Behörde diesen Fehlbetrag
nicht einfach vom monatlichen Hartz-IV-Betrag automatisch abziehen und
ohne seine Zustimmung einbehalten.
Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Ihre Aufgabe
besteht zum einem darin, ihre Vertragspartner, (Banken, Versandhäuser usw.) vor Verlusten im
Kreditgeschäft zu bewahren, zum anderen hat sie sich ausdrücklich verbraucherschützenden Ziele
gesetzt. Durch Ihre Informationen soll den Kreditgebern die Möglichkeit eröffnet werden, die
Kreditnehmer durch verantwortungsvolle Beratung von einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren.
Die SCHUFA speichert im wesentlichen die Beantragung und Aufnahme folgender
Vertragsbeziehungen sowie deren vertragsgemäßen Beendigung (positive Daten):
Girokonten
Ausgabe einer Kreditkarte
Bürgschaften
Leasing und Mietkaufgeschäfte
Kredite mit Betrag, Ratenzahlung u.- Beginn
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Haftbefehl (bei Nichterscheinen zum Termin der Abgabe der e. V.)
Die in der SCHUFA- Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. So
bleiben Kreditverpflichtungen beispielsweise bis zur ordnungsgemäßen Rückzahlung und darüber
hinaus weitere 3 Jahre im Datenbestand gespeichert und dann automatisch gelöscht. Merkmale über
ordnungsgemäß erledigte Kredite weisen den Betroffenen als kreditwürdig aus und sind damit die beste
Empfehlung für die Vergabe von Krediten. Merkmale über nicht-vertragsgemäßes Verhalten werden
ebenfalls am Ende des 3. Kalenderjahres nach Ihrer Einspeicherung gelöscht. Haben sich derartige
Merkmale (e V, Zwangsmaßnahme, Saldo nach Kündigung eines Kredites/Girokontos) vor Ablauf der
Löschungsfrist erledigt, weil der Kunde seine offene Forderung ganz oder teilweise beglichen hat, so
wird das in der SCHUFA- Datei zusätzlich vermerkt.
Kontopfändung, was ist zu tu?
Kontopfändung, Kündigung, Konto, was ist zu tun
Inhalt und Preis anzeigen!
Hartz 4 Rechner
Erbrecht
Schmerzensgeld
Schulden
Unterhalt berechnen
mit den Neuregelungen 2012
Inhalt und Preis anzeigen!
Ratgeber bestellen!
Ratgeber Schulden
__________
im Sonderangebot noch
Lieferung sofort per Email
oder auf CD per Post
> 70 Seiten Informationen
> Urteile und Regelungen.
> ein Anwalts- und Gerichtskostenrechner
> ein Beratungs-und Prozesskostenhilferechner
> Tabelle Forderungsübersicht mit
automatischer Berechnung
> alles zur Kontopfändung
> viele Formulare, Vorlagen, Anträge und
Musterschreiben zum Thema Schulden
nur 8,30 Euro
statt 22 Euro
Preis Ratgeber