Dauerwohnrechtsvertrag
Auch eine Eintragung über das Wohnrecht einer
bestimmten Person muss über einen Notar
erfolgen, der den Vertrag beglaubigen muss und
beim Grundbuchamt für die Eintragung sorgt.
Neben dem Wohnrecht auf Lebenszeit kann man
auch weitere Regelungen schriftlich vereinbaren.
Hier kann auch vereinbart werden, dass der Nutzer
des Wohnrechts anteilig die Betriebskosten
übernimmt aber auch eine Regelung, in der die
neuen Eigentümer diese übernehmen müssen, ist
möglich.
Kosten für die Eintragung eines
Wohnrechts
Die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch
richten sich nach dem Eintragungswert (Wert des
Hauses).
Soll beispielsweise ein Wohnrecht für ein Haus
eingetragen werden, das 100. 000 Euro wert ist,
würde die Eintragung des Wohnrechts in das
Grundbuchs laut Gebührenordnung ca. 207 Euro
kosten.
Für Eintragungen von Wohnrechten wird eine volle
Gebühr erhoben.
Wohnrecht auf Zeit
Ein Wohnrecht kann auch auf ein paar Jahre
beschränkt werden.
Schwierig wird es immer ein Haus zu verkaufen
welches mit einem Wohnrecht belastet ist.
Denn das bedeutet praktisch, dass man ein Haus
mit Bewohnern kaufen muss und diese nicht
kündigen kann, so lange das Wohnrecht läuft.
Der Verkauf eines Hauses berechtigt auch nicht
zur Kündigung. Wenn ein Mieter noch im Haus
wohnt, wird dieser praktisch mitgekauft.
Das Dauerwohnrecht ist das Recht auf
Bewohnung einer Wohnung. Das
Dauerwohnrecht ist veräußerbar und vererbbar.
Vertrag Dauerwohnrecht
( 2 Seiten)
Mit diesem Vertrag ist das Recht gesichert, in einer
Wohnung/ Haus auf Zeit oder auch auf Lebenszeit
wohnen zu können.
Diese Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen
werden.
Der Vertrag muss also von einem Notar
beurkundet werden.
Sie erhalten das Formular im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
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Das Dauerwohnrecht kann auch auf einen
außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des
Grundstücks erweitert werden, wenn die Wohnung
wirtschaftlich die Hauptsache bleibt.
Ein Wohnrecht kann also :
•
für eine Wohnung,
•
ein Haus,
•
ein Grundstück oder
•
auch andere Gebäude und
•
einzelne Räume geben.
Die Bestellung erfolgt durch Einigung und
Eintragung ins Grundbuch.
Das DAUERWOHNRECHT soll nur bestellt
werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen
ist. Es der Eintragungsbewilligung ein
Aufteilungsplan beizufügen.
Auch für Teile Teile des Gartens kann das
Dauerwohnrecht gelten.
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