Düsseldorfer Tabelle 2012 Anrechnung Kindergeld
Düsseldorfer Tabelle 2012
EK-Gruppe 1 sind feste und die EK-Gruppen 2 bis 10 voraussichtliche Zahlen:
Diese Tabelle berücksichtigt das erhöhte Kindergeld von 184 Euro.
Für das 1. und 2. minderjährige Kind können 92 €, für das 3. Kind 95 € und für das 4. Kind 107,50 €
1/2 Kindergeldanteil abgezogen werden. Für volljährige Kinder ist das Kindergeld mit 184 €, 190 € und 215 € abzuziehen.
“Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht
verpflichtet, das Kind ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen
zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken.”
“Auch ein Unterhaltsanspruch wegen Krankheit kann zeitlich begrenzt werden und anschließend - trotz weiterbestehender
Krankheit - entfallen.
Ein Unterhaltswegfall kommt dann in Betracht, wenn der kranke Berechtigte durch eine Heirat und den Verlauf der Ehe weder
gesundheitliche noch berufliche oder versorgungsrechtliche Nachteile erlitten hat, OLG Karlsruhe”
Die Düsseldorfer Tabelle 2011 enthält eine wesentliche Änderung. Diese stellt auf nur noch zwei statt wie bisher drei
Unterhaltsberechtigte ab. Diese Änderung hat wesentliche Auswirkungen bei dem nach der Tabelle zu zahlenden Unterhalt.
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Es gab Neuregelungen 2012
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