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Muster
Ein Ehegattenerbvertrag ist eine vertragliche
Verfügung von Todes wegen.
Darin können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse
und Auflagen mit vertragsmäßiger Wirkung
angeordnet werden (§ 1941 BGB).
Eine nachträgliche einseitige Verfügung, die der
vertragsmäßigen Verfügung widerspricht oder ein
einseitiger Widerruf ist grundsätzlich nicht möglich
bzw. unwirksam. Der Vertragserblasser kann sich
nur von der Bindungswirkung lösen, wenn er sich
im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat
oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund besteht.
Ehegattenerbvertrag
Im Ehegattenerbvertrag kann wie beim gemeinschaftlichen Testament weiterhin eine sog. Wohlverhaltensklausel vereinbart werden.
Vorerbeneinsetzung im Ehegattenerbvertrag bei erstehelichen Kindern.
Formularpreis: 1,80 Euro
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