Erbschein beantragen
Erbschein beantragen, Kosten Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, in dem bekundet wird, wer Erbe ist und welchen
Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt. Mit dem Erbschein wird es dem Erben
ermöglicht, über die Erbschaft zu verfügen.
Arten des Erbscheins
Ein Erbschein kann für einen Alleinerben oder bei einer Erbenmehrheit als
gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden. Jeder einzelne Miterbe kann aber auch
einen Teilerbschein beantragen. Ein Gruppenerbschein, in dem mehrere Teilerbscheine
zusammengefasst sind, kann auf Antrag aller benannter Erben ausgestellt werden.
Wie bekommt man einen Erbschein?
Der Erbschein muss vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden. Zuständig ist das
Amtsgericht, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Antragsberechtigt sind der Erbe oder jeder Miterbe, auch der Testamentsvollstrecker oder
der Nachlassverwalter.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Erbschein erteilt?
- Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins sind - ein Antrag des Erben, § 2353
BGB; - die Annahme der Erbschaft, § 2353 BGB; - für Abgabe bestimmter Erklärungen durch
den Erben, §§ 2354, 2355 BGB; - die Beibringung bestimmter Nachweise, § 2356 BGB.
Welche Stelle erteilt den Erbschein?
Zuständig ist das Nachlassgericht. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht, örtlich zuständig
ist das Amtsgericht, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Angaben bei Antrag auf Erbschein
Bei gesetzlicher Erbfolge, hat der Antragsteller anzugeben, - die Zeit des Todes des
Erblassers, - das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht, - ob und welche Personen
vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder
sein Erbteil gemindert werden würde, - ob und welche Verfügungen des Erblassers von
Todes wegen vorhanden sind, - ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist.
Bei gewillkürter Erbfolge hat der Antragsteller - die Verfügung zu bezeichnen, auf der sein
Erbrecht beruht, und anzugeben, - ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers
von Todes wegen vorhanden sind, - die Zeit des Todes des Erblassers und - ob ein
Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist.
Der Erbschein weist die darin bezeichnete Person bzw. die darin bezeichneten Personen als
Erben aus. Er beinhaltet die Vermutung der Richtigkeit.
Vor Eintritt des Nacherbfalls steht einem Nacherben nicht das Recht zu, die Erteilung des
Erbscheins an sich oder an den Vorerben zu beantragen. BayObLG 1 Z BR 73/98
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Erbschein für den Alleinerben
Teilerbschein
Gegenständlich beschränkter Erbschein
Gemischter Erbschein
Gemeinschaftlicher Erbschein
Gemeinschaftlicher Teilerbschein
Eigenrechtserbschein
Fremdrechtserbschein
Die Erteilung eines Erbscheins ist kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten im Einzelfall sind,
richtet sich nach dem Reinvermögenswert des Nachlasses. Der Erbschein kann nur von
einem nachweisbar berechtigten Personenkreis beantragt werden. Setzen Ehegatten
einander in einem Erbvertrag gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden von
ihnen, zu unbeschränkten alleinigen Erben ein und treffen sie darüber hinaus Regelungen
der weiteren Erbfolge, so führt die Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten
grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Erbvertrages und der Folge des Eintritts der
gesetzlichen Erbfolge. BGB §§ 1946, 1953
Wer ein Testament in Besitz hat, ist nach § 2259 BGB verpflichtet, es unverzüglich nach
Kenntnis vom Tod des Erblassers an das zuständige Nachlassgericht abzugeben. Wer dies
vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Banken
und Sparkassen verlangen nach dem Tod eines Kunden vor einer Auszahlung oder vom
Erben in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. Das Vermächtnis ist eine im Testament
oder im Erbvertrag vom Erblasser bestimmte Verpflichtung, einer dritten Person einen
Vermögensvorteil (z. B. Geld oder einen Vermögensgegenstand) zukommen zu lassen.
“Wer einen Erbschein beantragt, muss nicht bei der Ermittlung weiterer Erben helfen. Er
muss allerdings vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Kammergericht
Berlin”
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