Erbe Gemeinschaftskonto Erbe, Gemeinschaftskonto, gemeinsames Konto, Verfügung über Konto nach dem Tod Abwicklung eines gemeinsamen Kontos. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Konto (Oder-Konto), über das jeder verfügen kann, so fällt im Erbfall die Hälfte davon in den Nachlass des Verstorbenen. Dies gilt unabhängig davon, wer auf das Konto hauptsächlich eingezahlt hat. Soll das verhindert werden, können die Lebenspartner der Bank gegenüber erklären, dass im Falle des Todes eines von beiden das gesamte Guthaben dem überlebenden Lebenspartner zustehen soll. Das sollte dem Partner schriftlich mitgeteilt werden. Darüber hinaus kann auch in einem Testament oder Erbvertrag entsprechendes verfügt werden. Mit dem Tod des Kontoinhabers treten seine Erben in alle Rechte und Pflichten des Erblasser ein, § 1922 BGB. Das gilt auch für ein Konto.   Bei einem Gemeinschaftskonto treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontomitinhabers. Vererbt wird nur der Anteil am Guthaben, der dem Erblasser zustand. Ist nicht mehr aufklärbar, wie hoch dieser Teil ist, wird nach § 430 BGB vermutet, dass der Verstorbene zu 1/2 am Guthaben berechtigt war. Die Begründung oder Auflösung des Gemeinschaftskontos kann zu einer Schenkung oder einem Erwerb von Todes wegen führen.   Für Ehepartner und unverheiratete Paare ist ein Gemeinschaftskonto  praktisch, doch nicht immer von Vorteil. Beim Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis  bedarf es grundsätzlich keiner Kontovollmacht, um bei Krankheit, Abwesenheit oder Tod des einen Kontoinhabers die Verfügungsbefugnis des anderen Inhabers sicher zu stellen. Die Begründung oder Auflösung des Gemeinschaftskontos kann zu einer Schenkung oder einem Erwerb von Todes wegen führen. Ein Erbschein kann für einen Alleinerben oder bei einer Erbenmehrheit als gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden.  Erbe, Gemeinschaftskonto, gemeinsames Konto, Verfügung über Konto nach dem Tod Besteht eine Erbengemeinschaft, muss jeder einzelne Erbe verklagt werden, um gegen die Gemeinschaft vorgehen zu können. Das muss allerdings nicht in einem Prozess geschehen. Auch getrennte Prozesse gegen jeden Einzelnen sind möglich. Amtsgericht München Erbrecht Pflichtteil Formulierung Testament Erbschaft Lebensversicherung Erbreihenfolge, wer erbt zuerst Testament erstellen, aufsetzen Testamentvollstrecker, Aufgaben, Kosten Erbrecht nichteheliche Kinder Echtheit Testament prüfen Kosten Testament Notar Testament Beurkundung und Aufbewahrung Berliner Testament Ehegatten Vermächtnis und Erbschaft Vorerbe und Nacherbe Testament handschriftlich Erbschaft Pflichtteil entziehen Erbvertrag, Testament Erbschaftssteuer, Freibeträge Erbe Gemeinschaftskonto Anfechtung Testament, Erbschaft Erbschein beantragen Erbschaft Anspruch auf Auskunft letzte Verfügung, Testament Erbschaft Bewertung Nachlass Erbrecht Lebenspartner mehrere Erben, Erbschaft Übernahme Bestattungskosten ARGE Erbrecht Adoptivkinder Schulden erben Steuerschulden erben  Haftung für Steuerschulden vom Erben Testament ändern  Testament unter Alkohol Ausschlagung Erbschaft Erbengemeinschaft auflösen mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!