Formulierung Testament
Formulierung Testament
Haben Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament für den Fall ihres plötzlichen Todes
ihre Kinder als Alleinerben eingesetzt, dann ist die Formulierung des Testaments so
auszulegen, dass die Erbeinsetzungen auch für den Fall gelten sollen, dass die Eheleute
nacheinander im Abstand von mehreren Jahren auf gewöhnliche Weise versterben. Die Kinder
werden danach erst nach dem letztversterbenden Ehegatten Erben. BayObLG 1 Z BR 36/00
Ein Notizzettel reicht nicht aus. Ein Mann hinterließ seiner Frau sein Erbe. Damit sollte sie nach
seinem Tod zum Notar gehen, damit er darauf hin den Erbschein ausstellen kann. Hiermit sollte
sie Alleinerbin werden. Das Landgericht München erklärte den Zettel für ungültig. Denn auf
dem Zettel stand nicht "letzter Wille" oder Testament".
Der ernsthafte Testamentierwille ist damit nicht gegeben.
Hat der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung eine Person zum Erben eingesetzt und
verstirbt diese vor dem Erblasser, so ist die Verfügung gegenstandslos, wenn kein Ersatzerbe
bestimmt ist. Die Auslegung eines Testaments setzt nicht unbedingt voraus, dass dem Erben
der größte Teil des Nachlasses verbleibt.
Der Schlusserbe eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) kann gemäß § 1946 BGB die
Erbschaft erst ausschlagen, wenn er Erbe geworden ist und das wird er erst beim Tod des
länger lebenden Ehegatten. Eine Auslegung des Nachlassgerichts hat das Ziel, den wirklichen
Willen des Erblassers beim Verfassen des Testaments zu ermitteln. Bei der Auslegung von
Testamenten wird ermittelt, was der Erblasser mit der letztwilligen Verfügung wirklich aussagen
wollte. (Die Formulierung ist wichtig)
Ist ein Testament auslegungsbedürftig, so müssen auch Umstände, die außerhalb der
Testamentsurkunde liegen, berücksichtigt werden. Die bloße Willensänderung des Erblassers
kann nicht als wirksamer Widerruf des Testaments gewertet werden. Deshalb darf eine solche
Willensänderung auch bei der Auslegung des Testaments keine Rolle spielen.
Sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des
Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen.
Urteile Testament (Auszüge)
“Bei der Formulierung eines Testaments ist große Vorsicht geboten. Die Verwendung
undeutiger Begriffe kann nach dem Tod des Erblassers zu Streitigkeiten zwischen den
Erben und sonstigen Bedachten führen. Wird der Begriff "übrige persönliche Habe"
verwendet, zählen darunter nicht, Bankguthaben, Wertpapiere, Sparkassenbriefe, Bar-
und Wertpapiervermögen in der Wohnung sowie Kraftfahrzeuge. Landgericht München I
Zur Formulierung im Testament:
Das Eigenhändige Testament muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Es muss mit eigener Hand geschrieben sein (nicht mit der Schreibmaschine oder auf
dem PC)
• Es muss am Ende unterschrieben sein
• Es darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen
Außerdem sollte es folgende Punkte enthalten:
• Ort und Datum
• Ihren vollständigen Namen und den Geburtstag
Wenn kein Testament oder ein ungültiges Testament vorhanden ist, dann greift die
gesetzliche Erbfolge.
Deswegen ist wichtig, genau auf die Formulierung im Testament zu achten.
Testament
Wenn jemand ein Testament errichten will, kann er einen Notar aufsuchen, oder ein
privatschriftliches Testament aufsetzen.
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