ERBEN UND VERERBEN
Das Testament, Beurkundung durch Notar und Aufbewahrung
Das Testament vom Notar kostet inklusive erbrechtlicher Beratung ca. 300 Euro bei einem
Nachlass von 150 000 Euro. Bei einem Vermögen von 5.000,- € werden Gebühren von
42,- € fällig. Die Gebühren verdoppeln sich, wenn ein Erbvertrag oder ein gemeinsames
Testament beurkundet worden ist! Zusätzlich ist für die amtliche Verwahrung des
Testaments noch einmal 1/4 dieser Gebühr fällig.
Aufbewahrung Testament
Ein eigenhändiges Testament kann in der Wohnung aufbewahrt werden. Ein notarielles
Testament wird immer beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Aber auch das
eigenhändige Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Notarielles Testament
Der Vorteil eines notariellen Testaments besteht darin, dass man bei Bedarf vom Notar
beraten wird.
Deshalb kann auch der Notar haftbar gemacht werden, wenn zum Beispiel das Testament
nichtig ist. Nachdem das notarielle Testament amtlich verwahrt wird, besteht auch keine
Möglichkeit, dass das Testament verfälscht oder später im Todesfall aus der Welt geschafft
wird. Banken und Sparkassen verlangen nach dem Tod eines Kunden vor einer Auszahlung
oder vom Erben in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. Aber dem Erben muss auch
ohne Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf das Konto gewährt werden, wenn er ein
notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag vorlegen kann.
Das Testament, Notar
“Ausgaben für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar können nicht als
Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Finanzgericht des Saarlandes”
“Ein Testament darf nicht aus mehreren losen Zetteln mit Texten bestehen, die keinen
inhaltlichen Zusammenhang erkennen lassen. Landgericht München I”
“Stirbt ein Rentenversicherter innerhalb eines Jahres nach der Heirat, wird nach dem
Gesetz vermutet, dass die Ehe zur Versorgung des Partners geschlossen wurde. In diesem
Fall wird keine Witwenrente gewährt. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.”
Das Testament, Kosten für einen Notar, ca. 300 Euro
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