Nachbarschaftshilfe beim Bau oder der Renovierung des Eigenheims ist erlaubt. Der Bauherr muss spätestens eine Woche nach Baubeginn seine Hilfskräfte anmelden. Sobald der Bauherr seine Helfer mit einem Pauschal- oder Stundenlohn bezahlt, überschreitet er die Grenze zur Schwarzarbeit. Er muss die Helfer trotzdem anmelden aber angeben, dass sie nicht bezahlt werden.
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