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Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist oder eines nicht unerheblichen Teils davon. Zahlt der Mieter seine Miete öfters unpünktlich, berechtigt das ebenfalls zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Der Mieter muss vorher erfolglos abgemahnt worden sein

 

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                                  Kündigung wegen Mietschulden/ Zahlungsverzug

 

 

 

 

 

 

 


 

Bei Fragen oder Problemen:  Tel: 07 11/ 34228913,  Fax: 07 11/ 34228917,   Musterschreiben@aol.com
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _(...) in _(...) kündige ich hiermit fristlos aus wichtigem Grund. Die Kündigung wird auf schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen Ihrerseits gestützt. Diese bestehen in folgenden Vorfällen:
.....

Sie haben für die Monate XX und XX die vereinbarte Miete nicht gezahlt und sind damit für zwei aufeinanderfolgende Termine im Verzug. Die Gesamtrückstände betragen derzeit:  XX Euro..............


 
 
 

 

Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden Zahlungsverzug, Musterschreiben fristlose Kündigung

 

Laut Gesetz wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam, wenn der Mieter den Rückstand bis zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage ausgleicht. Hat der Vermieter gleichzeitig jedoch auch fristgerecht gekündigt, kann diese Kündigung wirksam bleiben.

 

Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen können fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen -

 

 

Der Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil liegt vor, wenn der Gesamtrückstand eine Monatsmiete übersteigt.

 

 

Selbst wenn tatsächlich Mietrückstände über mehrere Monatsmieten aufgelaufen sind, kann sich der Mieter vor einer fristlosen Kündigung und der Räumungsklage des Vermieters noch retten. Zahlt er oder übernimmt das von ihm eingeschaltete Sozialamt die Mietschulden, kann der Vermieter nicht fristlos kündigen.

 

Mieter müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Nachzahlung der rückständigen Miete mit einer fristgemäßen Kündigung rechnen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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