Eine betriebliche Übung kann dadurch geändert werden, dass einer erkennbar neuen Handhabung über einen Zeitraum von 3 Jahren nicht widersprochen wird. Ein Anspruch auf Weihnachtgeld kann im Wege der betrieblichen Übung entstehen. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Beschäftigten schließen können, dass ihnen eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden soll. Deswegen ist das Verhalten des Arbeitgebers als Vertragsangebot zu werten, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB). Aus dieser Einigung erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordene Leistung. Maßgeblich für die Entstehung des Anspruchs durch betriebliche Übung ist der Empfängerhorizont der Arbeitnehmer, d.h. wie dieser die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen durften. Die Entstehung eines solchen Anspruchs kann der Arbeitgeber nur verhindern, wenn er einen entsprechenden Vorbehalt unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Fehlt ein solcher Vorbehalt, entwickelt sich eine betriebliche Übung regelmäßig dann, wenn der Arbeitgeber die Zahlung dreimalig gewährt hat und nicht besondere Umstände gegen die Annahme einer betrieblichen Übung sprechen. Die betriebliche Übung gilt auch für neu begründete Arbeitsverhältnisse, es sei denn, der Arbeitgeber hat gegenüber den neu eintretenden Arbeitnehmern die Leistungen aus der betrieblichen Übung ausdrücklich ausgeschlossen. In der Regelung kann die Klausel enthalten sein, dass die Zahlung des Weihnachtgeldes freiwillig erfolgt und der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld hat. Solche Klauseln sind zulässig. Der Arbeitgeber kann dann jedes Jahr neu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld bezahlen will. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld, vielmehr handelt es sich um Tarifvereinbarungen oder aber arbeitsvertragliche Regelungen, betriebliche Übung oder Betriebsvereinbarungen. Unter einer betrieblichen Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein freiwillig gezahltes 13. Monatsgehalt. Sehr häufig sind Weihnachtsgeldzahlungen nicht ausdrücklich vereinbart. Es ist dann häufig nur betriebliche Übung, dass eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird. Von einer “betrieblichen Übung” kann dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzuwendung, welche der Arbeitgeber anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes an seine Arbeitnehmer zahlt. Das Weihnachtsgeld wird regelmäßig als Anerkennung für geleistete Dienste des Arbeitnehmers, seine Betriebstreue und als Motivation für die zukünftige Arbeitsleistung gezahlt. Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.      Er ist nur dann verpflichtet ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn -    es einzelvertraglich vereinbart oder -    tarifvertraglich verbindlich geregelt wurde oder -    eine dahingehende Betriebsvereinbarung beziehungsweise eine betriebliche Übung besteht. Urteile Anspruch Weihnachtsgeld “Eine betriebliche Übung ist (LAG Hamm – Urteil  – Az.: 10 Sa 2330/97 -) dann gegeben, wenn der Arbeitgeber eine Gratifikation wiederholt oder vorbehaltlos gewährt und hierdurch für den Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand entsteht, der Arbeitgeber wolle sich auch für die Zukunft binden. Die Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung sind nur auf solche Fälle anwendbar, in denen der Anspruch auch durch eine betriebliche Übung entstanden ist. ” Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt. “Wird im Arbeitsvertrag das Weihnachgeld  als freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird, so kann der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob, unter welchen Voraussetzungen und an welche Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld gezahlt werden soll (Fortführung von BAG 05.06.1996, 10 AZR 883/95, NZA 1996,1028).” “Weder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen verbieten es, von der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer auszunehmen, deren Arbeitsverhältnisse wegen Erziehungsurlaubs ruhen  ( BAG 10 AZR 619/94, NZA 1996,31; EuGH  Rs C-333/97, NZA 1999,1325).” Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld, Arbeitgeber 3 Jahre gezahlt hat betriebliche Übung Weihnachtsgeld Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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