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Abmahnung Hundehaltung in Mietwohnung
Enthält ein Mietvertrag keine Regelung zur
Haustierhaltung, ist die Zulässigkeit der
Hundehaltung von der Erlaubnis des
Vermieters abhängig.
Das gilt auch, wenn der Mieter jahrelang
einen Hund hielt. Allein die Gefahr
potentieller Abschreckung von
Mietinteressenten zukünftig freigewordener
Wohnungen reicht aus. (LG Karlsruhe, Az. 5
S 121/01)
Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er
die Tierhaltung von z.B. Hunden und Katzen
genehmigen will oder nicht. Der Vermieter
hat das Recht, die Tierhaltung, die über eine
Kleintierhaltung hinausgeht, zu verbieten. Es
muss nicht erst zu einer konkreten Störung
des Hausfriedens kommen, um diese
Entscheidung zu begründen.
Hat jedoch der Vermieter anderen Mietern
bereits die Tierhaltung erlaubt, führt die
erteilte Tierhaltungszusage zu einer Bindung
des Vermieters bei weiteren Entscheidungen.
Kommt es zur Störung durch die Hautiere,
dann der Vermieter, den Mieter auffordern,
das Tier wieder abzuschaffen.
Die Gründe müssen allerdings erheblich sein
Abmahnung wegen Hundehaltung, Tierhaltung, verbot Hunde, Mietvertrag Musterschreiben Das Halten von Kampfhunden gehört weder im
Mehrfamilienhaus noch im Einfamilienhaus zum vertragsgemäßen Gebrauch (LG Krefeld, Az.: 2 S 89/96) weil durch diese Tiere Gefährdungen oder
Belästigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten sind (OLG Köln, Az.: 6 U 257/86).
Auch sonstige gefährliche Tiere, wie beispielsweise Bären, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern und Skorpione, gehören nicht zum
vertragsgemäßen Gebrauch. Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens (Musterschreiben "Abmahnung wegen Hundehaltung) nach § XXX des
zwischen uns geschlossenen Mietvertrages ist die Haltung von Haustieren mit Ausnahme von Kleintieren nur dann zulässig,
wenn zuvor die Genehmigung des Vermieters e ...........
Enthält ein Mietvertrag keine Regelung zur Haustierhaltung, ist die Zulässigkeit der Hundehaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Das gilt auch,
wenn der Mieter jahrelang einen Hund hielt. Allein die Gefahr potentieller Abschreckung von Mietinteressenten zukünftig freigewordener Wohnungen reicht
aus. (LG Karlsruhe, Az. 5 S 121/01) Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte
Erlaubnis widerrufen werden. Eine Erlaubnis zur Haltung eines bestimmten Tiers bis zu seinem Ableben ist zulässig.
Danach darf kein neues Tier ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden. Er muss aber u.U. einverstanden sein, wenn es bisher mit der
Tierhaltung keine Probleme gab. Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Besucher ihre Hunde draußen lassen müssen. Auch wenn man für einige Tage
ein Tier in Pflege nimmt, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.
Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten
werden. Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis widerrufen werden,
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sich der Mieter von vornherein weigert, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt. In diesem Falle kann der
Vermieter sofort auf Abschaffung des Tieres und Unterlassung weiterer Haltung klagen.
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