Insolvenz  Antrag auf Insolvenz Form des Antrags Der Antrag ist schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts - Rechtsantragstelle - zu stellen. Er ist darauf zu richten, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners begehrt wird. Der Antrag kann grundsätzlich vom Träger des betroffenen Vermögens – Schuldner – selbst (Eigenantrag) und von jedem Gläubiger (Gläubigerantrag) gestellt werden. Verbraucherinsolvenzantrag, Formularzwang, Verbraucherinsolvenzantrag nur mit Formular Für einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens besteht Formularzwang. Ein nicht mit dem amtlichen Vordruck gestellter Antrag ist unwirksam. AG Köln, Aktenzeichen: 71 IK 103/02   Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner (in Vermögensverfall geratenes Unternehmen) vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderung (Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherung an Bank) auch dann verwerten (Auflösung des Versicherungsvertrages und Ausbezahlung des Rückkaufswerts), wenn die Abtretung dem Drittschuldner (Versicherungsgesellschaft) angezeigt wurde. BGH Aktenzeichen: IX ZR 262/01 Ein Insolvenzverwalter darf bei seiner Entscheidung über die Fortführung des Betriebs nicht blindlings auf die Richtigkeit einer von einem Steuerberater erstellten (Zwischen-)Bilanz vertrauen. Geht er neue Verbindlichkeiten ein und muss er den Betrieb wegen einer Fehleinschätzung der Ertragslage aufgrund falscher Bilanzzahlen wieder einstellen, kann er sich gegenüber den "Neugläubigern" schadensersatzpflichtig machen. Gericht: OLG Celle Aktenzeichen: 16 U 204/02 Rücklagenbildung für Insolvenzkosten  Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden. Sein Antrag auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann daher nicht mit der Begründung der unterlassenen Rücklagenbildung und der damit verursachten völligen Vermögenslosigkeit versagt werden. BGH  Aktenzeichen: IX ZB 24/06. Grundsätzlich kann man auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens eine neue, selbständige Tätigkeit aufnehmen. Allerdings kann, abhängig vom derzeitigen Verfahrensstand des Insolvenzverfahrens, die Zustimmung des Insolvenzverwalters erforderlich sein. Während der Dauer des  Insolvenzverfahrens, also im Zeitraum zwischen offizieller Eröffnung bis zur Aufhebung durch das Insolvenzgericht, ist für die Anmeldung eines Neugewerbes normalerweise die Zustimmung des Insolvenzverwalters einzuholen. Das gilt besonders dann, wenn man im Rahmen der beabsichtigten Tätigkeit neue Verbindlichkeiten eingehen muss.  Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens benötigt man, auch wenn man sich noch in der Wohlverhaltensperiode befindet, keine Zustimmung des Treuhänders. Grundsätzlich kann man auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens eine neue, selbständige Tätigkeit aufnehmen. Allerdings kann, abhängig vom derzeitigen Verfahrensstand des Insolvenzverfahrens, die Zustimmung des Insolvenzverwalters erforderlich sein. Während der Dauer des  Insolvenzverfahrens, also im Zeitraum zwischen offizieller Eröffnung bis zur Aufhebung durch das Insolvenzgericht, ist für die Anmeldung eines Neugewerbes normalerweise die Zustimmung des Insolvenzverwalters einzuholen. Das gilt besonders dann, wenn man im Rahmen der beabsichtigten Tätigkeit neue Verbindlichkeiten eingehen muss.  Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens benötigt man, auch wenn man sich noch in der Wohlverhaltensperiode befindet, keine Zustimmung des Treuhänders.   Insolvenz, Insolvenzantrag für Privatpersonen, Insolvenzverfahren und Insolvenzverwalter Insolvenz, Insolvenzantrag für Privatpersonen, Insolvenzverfahren und Insolvenzverwalter Abtretung Gehalt Mahnbescheid Ablauf Mahnverfahren Gerichtsvollzieher, Zwangsvollsteckung Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen Pfändung Abfindung Inkassokosten, Höhe Insolvenz, Insolvenzantrag privates Insolvenzverfahren Pfändung Kindergeld Kontopfändung Kosten des Gerichtsvollziehers Kosten Mahnbescheid Kreditkündigung durch Bank Kündigung Insolvenz Lohnpfändung Arbeitgeber Lohn Pfändung und Gehaltspfändung Lohnpfändung, Pfändungstabelle 2011 Mahnbescheid, Ablauf Mahnverfahren Mietschulden / fristlose Kündigung Pfändung Finanzamt Pfändung Urlaubsgeld Schulden Unterhalt Schulden vom Partner Stromsperre, Stromschulden Verjährung von Zinsen / Verjährungsfristen Verjährungsfristen Forderungen Vermieterpfandrecht, Mietschulden Versteigerung Eigentumswohnung Was ist pfändbar Haushalt Zwangsvollstreckung, Voraussetzungen Recht auf Girokonto, Guthabenbasis Schulden, Verjährung, Verjährungsfristen Kontopfändung Kündigung Konto eidesstattliche Versicherung Mahnung, Mahnbescheid mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!