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Kosten für Anwalt, Anwaltskosten bei unberechtigter Forderung, Gläubiger muss Kosten tragen
Anwaltsgebühren und Anwaltskosten
Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung
konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, kann
er diese Kosten nicht von dem angeblichen Gläubiger erstattet verlangen.
Die Anwendung der zivilprozessualen Kostenvorschriften, wonach die
unterliegende Prozesspartei die Kosten des Gegners zu tragen hat, lehnt
der Bundesgerichtshof in diesen Fällen ab. BGH Aktenzeichen: VI ZR 224/05
Ablauf Mahnverfahren