Impressum Rechtsanwälte Startseite Kosten für Anwalt, Anwaltskosten bei unberechtigter Forderung,  Gläubiger muss Kosten tragen Anwaltsgebühren und Anwaltskosten Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, kann er diese Kosten nicht von dem angeblichen Gläubiger erstattet verlangen. Die Anwendung der zivilprozessualen Kostenvorschriften, wonach die unterliegende Prozesspartei die Kosten des Gegners zu tragen hat, lehnt der Bundesgerichtshof in diesen Fällen ab. BGH Aktenzeichen: VI ZR 224/05 Ablauf Mahnverfahren