Kündigung bei Insolvenz
Ein Arbeitnehmer, dem im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz gekündigt wurde,
hat nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn der insolvente
Betrieb übernommen wird. Das ist meistens nur dann der Fall, wenn der
wesentliche Teil des Personals, das bisher die hauptsächlichen Tätigkeiten
des insolventen Unternehmens ausgeübt hat, weiterbeschäftigt wird.
LAG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 11 Sa 911/06.
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