Kündigung bei  Insolvenz Ein Arbeitnehmer, dem im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz gekündigt wurde, hat nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn der insolvente Betrieb übernommen wird. Das ist meistens nur dann der Fall, wenn der wesentliche Teil des Personals, das bisher die hauptsächlichen Tätigkeiten des insolventen Unternehmens ausgeübt hat, weiterbeschäftigt wird. LAG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 11 Sa 911/06. Abtretung Gehalt Lohnpfändung, Pfändungstabelle 2012 2012 gab es Neuregelungen Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Schuldenregelung nach Bundesland Formulare und Musterschreiben für Gläubiger und Schuldner