Betriebszugehörigkeit Berechnung Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres und auch die Zeiten der Berufsausbildung zählen unter Umständen zu den Zeiten der Betriebszugehörigkeit. Jedoch ist bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nach § 622 Abs. 2 BGB ein Berufsausbildungsverhältnis, aus dem der Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde nur zu berücksichtigen, soweit die Ausbildung nach der Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgte ( BAG 2. 12. 1999 – 2 AZR 139/99 ). Die Dauer der Betriebszugehörigkeit umfasst den rechtlich ununterbrochenen Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber. Maßgebend ist also nicht die Zugehörigkeit zum Betrieb. Eine Anrechnung der Betriebszugehörigkeit kommt gem. § 8 Abs. 1 SVG grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn ein ehemaliger Soldat im Anschluss an seinen Militärdienst in dem gelernten oder einem vergleichbaren Beruf mindestens sechs Monate tätig ist, wobei eine vorübergehende berufsfremde Beschäftigung außer Betracht bleibt. Schließt ein Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes mit den Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen und werden diese unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen. Viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge machen die Lohneingruppierung von Berufsjahren oder Jahren der Betriebszugehörigkeit abhängig. Darin kann die Anrechnung von Elternzeit  ausdrücklich ausgenommen werden.   “Die Zeit des Praktikums wird bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit mitgerechnet. Das, wenn es sich  um ein bezahltes Praktium handelt, und so der Praktikant einem Arbeitnehmer gleichgestellt werden kann (BAG, Urteil vom 18.11.1999, Az.: 2 AZR 89/99).   Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung   - Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, die vor der Vollendung ihres 25. Lebensjahres liegen, müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar. 19.02.2010. Teilzeitarbeit muss auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses voll angerechnet werden. Eine Probezeit gilt nur dann, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart ist. Die Probezeit darf die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info 2012 gab es Neuregelungen im Arbeitsrecht Hauptseite Arbeitsrecht Kündigung während Krankheit mehr Informationen zum Arbeitsrecht