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statt 15 Euro nur 8 Euro Mit dem Berechnungsprogramm können die Kosten für eine mögliche Klage auf Lohnzahlung,  einer Kündigungsschutzklage oder auch anderer arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ermittelt werden. Bei Arbeitsgerichtsverfahren gelten andere Anwalts- und Gerichtskosten als bei zivilen Rechtsstreitigkeiten. Im Berechnungsprogramm enthalten sind auch folgende Formulare:    - Arbeitnehmerkündigung  - Mahnung rückständiger Lohn  - Lohnzahlungsklage  - Kündigungsschutzklage  - Aufforderung Zeugniserteilung  - Tipps und Hinweise. Will ein gekündigter Arbeitnehmer seine Kündigung nicht hinnehmen, muss er Kündigungsschutzklage einreichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von einer 3 Wochenfrist eingereicht werden, ab Zugang der Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen bei Gericht eingegangen sein. Die Drei-Wochen-Frist gilt für alle schriftlichen Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist eine  Feststellungsklage. Die Kündigungsschutzklage kann auch vom Arbeitnehmer erhoben werden, hierfür ist kein Anwalt notwendig. Die Klage wird entweder durch Einreichung einer Klageschrift bei Gericht innerhalb der Klagefrist erhoben; oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes erklärt.   Eine Kündigungsschutzklage verfolgt das Prozessziel, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der von dem beklagten Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung feststellen möge.