Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach
den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Es kann also nicht jeder einfach Lärm verursachen, wo er will und wie er will. Sogar bei Lärm,
der unvermeidbar ist, kann eine Mietminderung möglich sein. Nutzen Sie unseren Musterbrief.
Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm,
Fahrzeuge, Musik aller Art und so weiter. Erheblich belästigender Lärm muss nur geduldet
werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt oder
gemindert werden kann, beispielsweise in einem Gewerbegebiet oder an einer Eisenbahnlinie.
Der Vermieter kann die Differenz zur Mietminderung vom Lärmverursacher als Schadensersatz
zurückfordern.
Da das nicht alle Vermieter wissen, kann auch im Mietminderungsschreiben darauf
hingewiesen werden.
Somit kann eventuell ein Spannungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wegen der
Mietminderung, vermieden werden.
Formularpreis: 1,80 Euro
Wer wegen Lärmbelästigung die Miete mindern will, muss zuerst dem Vermieter den Mangel
anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Kommt er dem nicht nach,
kann die Miete gemindert werden. Je nach Schwere der Lärmbelästigung halten Gerichte ca.
10-20% für angemessen.
Auch Lärmquellen außerhalb der Wohnung, wie z. B. Baustellen, Gaststätten oder
Diskotheken sind mögliche Gründe für eine Mietminderung. Ein unzumutbare
Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann fast
immer eine Mietminderung erlauben. Auch bei Lärmbelästigung durch Nachbarn.
Bevor der Mieter die Miete mindern darf, muss er eine Mängelanzeige an seinen Vermieter
schreiben: Darin meldet er die Lärmbelästigung und fordert ihn auf, bis zu einer
angemessenen Frist etwas dagegen zu unternehmen.
Will der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache durch Lärmbelästigung seine Rechte auf
Mietminderung geltend machen, ist er zunächst verpflichtet, den Mangel unverzüglich
anzuzeigen. Ein längeres Zuwarten kann zum Verlust des Mietminderungsrechts führen.
Musterbrief - Mietminderung wegen Lärmbelästigung -
(mit Lärmprotokoll zum Eintragen)
Expresskauf
Der Musterbrief wird sofort an Ihre Email-adresse übermittelt:
Mit diesem Musterbrief
können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass die
Wohnqualität durch ständige
Lärmbelästigung stark
beeinträchtigt ist.
Sie bitten ihn, für Abhilfe zu
sorgen mit gleichzeitiger
Ankündigung einer
Mietminderung, wenn er dem
nicht nachkommt oder
nachkommen kann.
Den Musterbrief erhalten Sie
im Word und im PDF Format.
das aktuelle All-inklusive
Formularpaket (300 Formulare)
95,4% Positive Bewertungen
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach
den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Es kann also nicht jeder einfach Lärm verursachen, wo er will und wie er will. Sogar bei Lärm,
der unvermeidbar ist, kann eine Mietminderung möglich sein. Nutzen Sie unseren Musterbrief.
Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm,
Fahrzeuge, Musik aller Art und so weiter. Erheblich belästigender Lärm muss nur geduldet
werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt oder
gemindert werden kann, beispielsweise in einem Gewerbegebiet oder an einer Eisenbahnlinie.
Der Vermieter kann die Differenz zur Mietminderung vom Lärmverursacher als Schadensersatz
zurückfordern.
Da das nicht alle Vermieter wissen, kann auch im Mietminderungsschreiben darauf
hingewiesen werden.
Somit kann eventuell ein Spannungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wegen der
Mietminderung, vermieden werden.
Formularpreis: 1,80 Euro
Wer wegen Lärmbelästigung die Miete mindern will, muss zuerst dem Vermieter den Mangel
anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Kommt er dem nicht nach,
kann die Miete gemindert werden. Je nach Schwere der Lärmbelästigung halten Gerichte ca.
10-20% für angemessen.
Auch Lärmquellen außerhalb der Wohnung, wie z. B. Baustellen, Gaststätten oder
Diskotheken sind mögliche Gründe für eine Mietminderung. Ein unzumutbare
Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann fast
immer eine Mietminderung erlauben. Auch bei Lärmbelästigung durch Nachbarn.
Bevor der Mieter die Miete mindern darf, muss er eine Mängelanzeige an seinen Vermieter
schreiben: Darin meldet er die Lärmbelästigung und fordert ihn auf, bis zu einer
angemessenen Frist etwas dagegen zu unternehmen.
Will der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache durch Lärmbelästigung seine Rechte auf
Mietminderung geltend machen, ist er zunächst verpflichtet, den Mangel unverzüglich
anzuzeigen. Ein längeres Zuwarten kann zum Verlust des Mietminderungsrechts führen.
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(mit Lärmprotokoll zum Eintragen)
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