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Beschwerde an Vermieter wegen Lärm durch Nachbarn
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass
oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen
vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu
belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu
schädigen.
Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B.
Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art und
so weiter. Erheblich belästigender Lärm muss nur geduldet
werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare
Maßnahmen nicht beseitigt oder gemindert werden kann,
beispielsweise in einem Gewerbegebiet oder an einer
Eisenbahnlinie. Ordnungswidrig handelt, wer ohne
berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach
den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der
geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen
zu schädigen. Dabei handelt es sich um
verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm,
Fahrzeuge, Musik aller Art und so weiter.
Erheblich belästigender Lärm muss nur geduldet werden,
wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen
nicht beseitigt oder gemindert werden kann, beispielsweise
in einem Gewerbegebiet oder an einer Eisenbahnlinie
Musterschreiben Beschwerde Lärm Nachbarschaft, Nachbarn Lärmbelästigung
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Musterbrief Mietminderung Lärmbelästigung
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Wer wegen Lärmbelästigung die Miete mindern will, muss zuerst dem Vermieter den Mangel anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Kommt er
dem nicht nach, kann die Miete gemindert werden. Je nach Schwere der Lärmbelästigung halten Gerichte ca. 10-20% für angemessen.
Auch Lärmquellen außerhalb der Wohnung, wie z. B. Baustellen, Gaststätten oder Diskotheken sind mögliche Gründe für eine Mietminderung.
Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben.
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