Mahnung, Lohnzahlung, Lohnzahlungsklage, Zahlung rückständiger Lohn
Mahnung Lohnzahlung
Das Programm wird bei Bestellung sofort an Ihre
Email-adresse übermittelt.
Es kann auch auf CD per Post geschickt werden.
(Falls gewünscht, bitte ankreuzen.)
Berechnungsprogramm für Anwalts- und Gerichtskosten bei
arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Produktinformation:
Das Programm ist einfach per Mausklick zu bedienen.
Es muss nichts installiert werden. Im Ergebnis wird
bekanntgegeben, welche Kosten der AN und welche der
AG tragen muss.
Wenn ein Prozess gewonnen, verloren, oder wenn ein
Vergleich geschlossen wird.
Den Streitwert errechnet das Programm automatisch,
nachdem angeben wurde, um welche arbeitsrechtliche
Streitigkeiten es sich handelt.
Enthalten sind auch folgende Formulare:
- Arbeitnehmerkündigung
- Mahnung rückständiger Lohn
- Lohnzahlungsklage
- Kündigungsschutzklage
- Aufforderung Zeugniserteilung
- Tipps und Hinweise
Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers mit der Lohnzahlung sind: Es muss der Zahlungsanspruch fällig sein. Fälligkeit heißt, dass die
Zahlung der Lohn rechtlich verlangt werden kann. Weiter muss der Zahlungsanspruch fällig sein, und rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs
vorliegen.
Der Arbeitnehmer muss schriftlich mitteilen, dass er von seinem Zurückbehaltungsrechtesgebrauch macht, falls die gesetzte Zahlungsfrist
verstrichen ist. Zurückbehaltungsrecht bedeutet in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer nun seinen Vertragspflichten (Anwesenheit und
Arbeitsleistung) nicht mehr nachzukommen braucht, ohne dadurch seinen Arbeitsplatz zu gefährden. Das ist aber nur bei erheblichem Lohnverzug
möglich, beispielsweise, wenn bereits der nächste Zahltag nicht weit weg ist.
Besteht erheblicher Lohnverzug, sollte sich der Betroffene so schnell wie möglch, bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.
Oft ist der Arbeitnehmer in der Situation, dass er gerade beim Arbeitgeber anfangen hat und dass es Probleme mit der ersten Lohnzahlung gibt. Es
kann aber auch sein, dass der Arbeitnehmer schon seit längerer Zeit beim Arbeitgeber arbeitet und auf einmal der Lohn nicht pünktlich gezahlt
wird. Es ist so, dass bei einer verspäteten Zahlung des Arbeitslohnes, im geringfügigen Umfang es keinen Sinn macht, Klage auf Lohnzahlung zu
erheben.
Zu beachten ist auch, dass sich der Arbeitgeber schon dadurch in Verzug befindet, dass er am Fälligkeitstag nicht zahlt, so dass am nächsten Tag
Verzug eintritt. Der Zahlungsverzug hat zur Folge, dass der Arbeitgeber ab diesem Tag den Verzugsschaden zu ersetzen hat.
Ein Arbeitgeber gerät dann mit der Vergütungszahlung in Verzug, wenn der Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers fällig ist und die rechtlichen
Voraussetzungen für den Verzug vorliegen.
Eine einstweilige Verfügung (und somit ein Eilverfahren) kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er sich in einer
Notlage befindet und er den ausstehenden Lohn dringend für seinen Lebensunterhalt benötigt.
Die meisten Firmen zahlen den Lohn am letzten Tag im Monat. Im öffentlichen Dienst wurde früher der Lohn/ Gehalt am 15. des laufenden Monats
gezahlt.
Programm plus Formulare
nur 5,30- €
statt 11,80 Euro
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