Formulare und Musterschreiben
Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken
Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto des Arbeitnehmers folgendes aufzuzeichnen: 1. den Vornamen, den Familiennamen, den Geburtstag, den
Wohnort, die Wohnung, den amtlichen Gemeindeschlüssel der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, das Finanzamt, in dessen Bezirk
die Lohnsteuerkarte oder die entsprechende Bescheinigung ausgestellt worden ist, sowie die auf der Lohnsteuerkarte oder in einer entsprechenden
Bescheinigung eingetragenen allgemeinen Besteuerungsmerkmale. 2. den Jahresfreibetrag der auf der Lohnsteuerkarte oder in einer
entsprechenden Bescheinigung eingetragen ist, und den Zeitraum, für den die Eintragung gilt; Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto
folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und
die davon einbehaltene Lohnsteuer. Sachbezüge im Sinne des § 8 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und Versorgungsbezüge sind jeweils als
solche kenntlich zu machen und ohne Kürzung um Freibeträge nach § 8 Abs. 3 oder § 19 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes einzutragen. Trägt
der Arbeitgeber im Falle der Nettolohnzahlung die auf den Arbeitslohn entfallende Steuer selbst, ist in jedem Fall der Bruttoarbeitslohn einzutragen.
Steuerfreie Bezüge mit Ausnahme der Vorteile im Sinne des § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes und der Trinkgelder
Formularpreis: 1,80 Euro
________
Alle Formulare sind von Rechtsexperten erstellt worden.
Das Formular erhalten Sie sofort per Email.
Bestellung
Formular Arbeitsvertrag Aushilfe
Exceltabelle Lohnabrechnung
Unfallanzeige Vordruck
Vorvertrag Berufsausbildung
Sparpaket
für nur 8,30 Euro
statt 17,90 Euro
Inhalt anzeigen!
Zahlungsbedingungen anzeigen