Verjährung - Zinsen
Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Die geschieht auf
Antrag eines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. In bestimmten Fällen ist eine Änderung
der normalen Pfändungsgrenzen möglich.
Änderungen müssen aber beantragt werden. Über die Änderung entscheidet dann das Vollstreckungsgericht.
Forderungspfändungen können durch gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse an Arbeitgeber,
Lebensversicherer, Bausparkassen, Untermieter oder Vermieter ergehen. Pfändung aufgrund Unterhaltsansprüchen gem. § 850 d
ZPO handeln. Hierbei setzt das Gericht die Pfändungsfreigrenzen nach freiem Ermessen fest. In der Regel wird der Sozialhilfesatz
als Pfändungsfreigrenze genommen, was darüber liegt, ist pfändbar.
Bei der 850d-Pfändung kommt es auch darauf an, welcher Art, die Einkünfte sind. Von diesen ist aber nur die Hälfte unpfändbar. Es
handelt sich also auch insoweit um eine erweiterte Pfändungsmöglichkeit. Diese amtlich über die Pfändungstabelle festgesetzten
Pfändungsgrenzen werden in Zeitabständen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.
Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich durch zusätzliche Vorsorge- Pfändungsgrenzen ( Altersvorsorge). Dadurch erhöht sich die
Pfändungsfreigrenze! In der Pfändungstabelle kann man ablesen, wie viel bei einer Lohnpfändung vom Einkommen als Freibetrag
erhalten bleiben muss. Dieser Freibetrag ist auch abhängig von der Zahl der Unterhaltspflichten, also der Kinder sowie der
Ehepartner.
Lohnpfaendung-Pfaendungstabelle.html
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