Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum
höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel
erhöhen. Fordern Vermieter darüber
hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch
aber nicht die gesamte Forderung ungültig,
sondern nur der über den Mietspiegel
hinausreichende Betrag. (BGH) (Az. VIII ZR
52/03)
Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen.
Er muss dem Mieter erläutern, dass die bisher von
ihm gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche
Vergleichsmiete und ihm nachvollziehbar
darlegen, dass die künftig von ihm verlangte Miete
die ortsübliche Miete für vergleichbare
Wohnungen nicht übersteigt.
Will der Vermieter eine Mieterhöhung mittels
Mietspiegel wirksam vornehmen, muss er im
Mieterhöhungsschreiben auf diesen Bezug
nehmen.
Ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der
Mieter diesen einsehen kann, reicht aus. Der
Vermieter muss den Mietspiegel in seiner
Mieterhöhung nicht mehr beilegen.
Denn für Mieter sei es zumutbar, sich den
Mietspiegel selbst zu beschaffen (BGH VIII ZR
74/08).
Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen
ihre Mietspiegel auch online und kostenlos.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung
vom 30.9.09, Az. VIII ZR 276/08 klargestellt, dass
der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben
nicht beigefügt sein muss.
Es reicht aus, wenn er allgemein zugänglich ist.
Das ist er, wenn die Stadt ihn kostenlos bereithält
oder im Internet oder Amtsblatt veröffentlicht. Der
Mietspiegel ist aber auch dann allgemein
zugänglich, wenn er gegen eine geringe
Schutzgebühr bei örtlichen Vereinigungen wie
dem Mieterverein an jeden abgegeben wird.
Der Vermieter kann seine Mieterhöhung durch
Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel
begründen. Der Mietspiegel kann bei der
Stadtverwaltung oder Gemeinde erfragt werden.
Viele Gemeinden verlangen mittlerweile eine
Gebühr dafür. von ca. 5 Euro.
Musterschreiben für eine Mieterhöhung mit Bezug auf
den Mietspiegel (Auszug)
Mieterhöhung - Mietspiegel Mieterhöhung
Seit ........................ - also seit ....... Jahren / .....
Monaten - bezahlen Sie einen Mietzins in Höhe
von monatlich .......... Euro zuzüglich
Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine
Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine
Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm.
Der Mietpreis entspricht nicht
mehr..........................................................
Mieterhöhung -Anpassung Mietspiegel-
2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben teilt der Vermieter
dem Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird
und beruft sich dabei auf den örtlichen
Mietspiegel.
Die Mieterhöhung zur Anpassung
an den Mietspiegel ist zulässig, muss aber auch
so begründet werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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