Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel erhöhen. Fordern Vermieter darüber hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch aber nicht die gesamte Forderung ungültig, sondern nur der über den Mietspiegel hinausreichende Betrag. (BGH) (Az. VIII ZR 52/03) Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen. Er muss dem Mieter erläutern, dass die bisher von ihm gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete und ihm nachvollziehbar darlegen, dass die künftig von ihm verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt. Will der Vermieter eine Mieterhöhung mittels Mietspiegel wirksam vornehmen, muss er im Mieterhöhungsschreiben auf diesen Bezug nehmen. Ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter diesen einsehen kann, reicht aus. Der Vermieter muss den Mietspiegel in seiner Mieterhöhung nicht mehr beilegen. Denn für Mieter sei es zumutbar, sich den Mietspiegel selbst zu beschaffen (BGH VIII ZR 74/08). Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen ihre Mietspiegel auch online und kostenlos. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 30.9.09, Az. VIII ZR 276/08 klargestellt, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben nicht beigefügt sein muss. Es reicht aus, wenn er allgemein zugänglich ist. Das ist er, wenn die Stadt ihn kostenlos bereithält oder im Internet oder Amtsblatt veröffentlicht. Der Mietspiegel ist aber auch dann allgemein zugänglich, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr bei örtlichen Vereinigungen wie dem Mieterverein an jeden abgegeben wird. Der Vermieter kann seine Mieterhöhung durch Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel begründen. Der Mietspiegel kann bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde erfragt werden. Viele Gemeinden verlangen mittlerweile eine Gebühr dafür. von ca. 5 Euro. Musterschreiben für eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietspiegel (Auszug)

Mieterhöhung - Mietspiegel Mieterhöhung

Seit ........................ - also seit ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie einen Mietzins in Höhe von monatlich .......... Euro zuzüglich Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr..........................................................

Mieterhöhung -Anpassung Mietspiegel-

2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und beruft sich dabei auf den örtlichen Mietspiegel. Die Mieterhöhung zur Anpassung an den Mietspiegel ist zulässig, muss aber auch so begründet werden. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Seit ........................ - also seit ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie einen Mietzins in Höhe von monatlich .......... Euro zuzüglich Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr..........................................................

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Mit diesem Musterschreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und beruft sich dabei auf den örtlichen Mietspiegel. Die Mieterhöhung zur Anpassung an den Mietspiegel ist zulässig, muss aber auch so begründet werden. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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